Zum bundesweiten Ehrentag am 23. Mai 2026 richtet das Sozialministerium Baden-Württemberg einen landesweiten Wettbewerb aus. Mit dem Wettbewerb werden zurückliegende Maßnahmen sowie zukunftsgerichtete Konzepte gewürdigt, die Bürgerschaftliches Engagement in Baden-Württemberg ermöglicht, unterstützt und nachhaltig gestärkt haben.
Ziel des Wettbewerbs ist es,
- ehrenamtliches Engagement in Baden-Württemberg sichtbar zu machen,
- die Bedeutung tragfähiger Engagementstrukturen öffentlich anzuerkennen,
- gute Praxis in der Organisation und Förderung des Ehrenamts hervorzuheben,
- junges Engagement zu würdigen.
Kategorien und Preise
Der Wettbewerb wird in den Kategorien „Kommunale Gebietskörperschaften“, „Zivilgesellschaftliche Organisationen und Träger“ und „Träger von Jugendarbeit“ durchgeführt. In jeder Kategorie werden zwei Preisarten vergeben:
Ehrenpreis
Der Ehrenpreis würdigt Maßnahmen, die innerhalb der letzten fünf Jahre umgesetzt wurden und in diesem Zeitraum eine besondere Wirkung für das ehrenamtliche Engagement entfaltet haben.
Zukunftspreis
Der Zukunftspreis würdigt zukunftsgerichtete Konzepte, die auf eine nachhaltige Stärkung des Ehrenamts in den kommenden Jahren ausgerichtet sind.
Für alle Preise steht ein Gesamtbudget von 210.000 Euro zur Verfügung.
FAQ
Stand: Mai 2026
Der Wettbewerb würdigt zurückliegende Maßnahmen und zukunftsorientierte Konzepte, durch die ehrenamtliches Engagement in Baden-Württemberg ermöglicht, unterstützt und gestärkt wird.
Gewürdigt wird insbesondere die Ermöglichung ehrenamtlichen Engagements, die Organisation, Koordination und Begleitung Bürgerschaftlichen Engagements, die strukturelle Absicherung und die konzeptionelle Weiterentwicklung von Engagement.
Nicht ausgezeichnet werden einzelne ehrenamtlich tätige Personen oder konkrete Engagementbereiche. Eine inhaltliche Wertung oder Priorisierung bestimmter Themenfelder erfolgt nicht. Bewertet werden ausschließlich die strukturelle Förderung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements anhand der Bewertungskriterien.
Teilnahmeberechtigt sind institutionelle und organisierte Akteure mit Wirkung in Baden-Württemberg. Privatpersonen sind nicht teilnahmeberechtigt.
Bewerben können sich:
- Kommunale Gebietskörperschaften (Landkreise, Stadtkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg),
- Zivilgesellschaftliche Organisationen und Träger (Einrichtungen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege, religiöse Gemeinschaften und sonstige Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine),
- Träger von Jugendarbeit (Jugendverbände, -organisationen und -initiativen, die das Engagement junger Menschen fördern): Junges Engagement ist ein fester Bestandteil der Engagementlandschaft in Baden-Württemberg. Träger von Jugendarbeit schaffen Räume für ehrenamtliches Engagement junger Menschen in eigenen Organisations- und Beteiligungsformen und stärken dabei insbesondere Mitwirkung und Selbstorganisation.
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass das ehrenamtliche Engagement überwiegend in Baden-Württemberg stattfindet oder seine Wirkung entfaltet. Zudem muss die antragstellende Organisation gemeinnützig anerkannt sein. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben ihre Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts nachzuweisen.
Ja. Bewerbungen sind ausschließlich als Eigenbewerbung zulässig. Vorschläge durch Dritte sind ausgeschlossen.
Es gibt folgende Kategorien:
- Kommunale Gebietskörperschaften (Landkreise, Stadtkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg),
- Zivilgesellschaftliche Organisationen und Träger (Einrichtungen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege, religiöse Gemeinschaften und sonstige Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine),
- Träger von Jugendarbeit (Jugendverbände, -organisationen und -initiativen, die das Engagement junger Menschen fördern): Junges Engagement ist ein fester Bestandteil der Engagementlandschaft in Baden-Württemberg. Träger von Jugendarbeit schaffen Räume für ehrenamtliches Engagement junger Menschen in eigenen Organisations- und Beteiligungsformen und stärken dabei insbesondere Mitwirkung und Selbstorganisation.
In jeder Kategorie werden zwei Preisarten vergeben:
- Ehrenpreis: Der Ehrenpreis würdigt Maßnahmen, die innerhalb der letzten fünf Jahre umgesetzt wurden und in diesem Zeitraum eine besondere Wirkung für das ehrenamtliche Engagement entfaltet haben.
- Zukunftspreis: Der Zukunftspreis würdigt zukunftsgerichtete Konzepte, die auf eine nachhaltige Stärkung des Ehrenamts in den kommenden Jahren ausgerichtet sind.
Der Zukunftspreis richtet sich überwiegend an noch umzusetzende oder weiterzuentwickelnde Ideen. Erste Vorarbeiten oder bereits angestoßene Schritte stehen einer Bewerbung nicht entgegen.
Insgesamt beläuft sich das Preisgeld in Summe auf bis zu 210.000 Euro.
In jeder Kategorie werden jeweils drei Platzierungen vergeben.
Ehrenpreis
- Platz: 20.000 Euro
- Platz: 12.000 Euro
- Platz: 8.000 Euro
Zukunftspreis
- Platz 15.000 Euro
- Platz: 10.000 Euro
- Platz: 5.000 Euro
Die Entscheidung über das „Ob“ eines Preisgeldes und dessen Höhe steht im alleinigen freien Ermessen der Jury. Es besteht ebenso kein Anspruch auf Ersatz von Auslagen oder eines Entgeltes für das Einreichen von Vorschlägen und die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der prämierten Maßnahme. Zudem können Preisgelder allenfalls im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets bereitgestellt werden. Das Sozialministerium Baden-Württemberg kann den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen. Etwaige Ansprüche auf Ersatz der Kosten, die infolge des Abbruchs entstanden sind, bestehen nicht.
Nein. Es handelt sich um eine Anerkennungs- und Preisvergabe, nicht um eine Förderung.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Beitrag zur Ermöglichung ehrenamtlichen Engagements (Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen, Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen)
- Nachhaltigkeit und strukturelle Verankerung (Dauerhaftigkeit und organisatorische Absicherung der Struktur)
- Beteiligung und Zugänglichkeit (Teilhabe verschiedener Personengruppen und Abbau von Zugangsbarrieren)
- Vorbildcharakter und Übertragbarkeit (Modellcharakter und Orientierungspotenzial für andere)
- Zukunftsorientierung (Beitrag zur Weiterentwicklung und langfristigen Sicherung des Ehrenamts)
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Ministerium unter Beteiligung eines beratenden Fachgremiums.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das bereitgestellte Formular. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2026.
Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 5. Dezember 2026, dem Internationalen Tag des Ehrenamts statt.
Eine Bewerbung ist bis zum 31. August 2026 möglich.
