Einsamkeit betrifft Menschen aller Altersgruppen und Lebenslagen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg prämiert in einem Ideenwettbewerb kreative Konzepte und Projektideen, die neue Ansätze zur Bekämpfung von Einsamkeit vor Ort erproben.
30 Prozent der in Baden-Württemberg lebenden Menschen sind von Einsamkeit betroffen, 8 Prozent davon besonders stark. Dabei hängen Einsamkeitserfahrungen weniger mit geografischen, sondern vor allem mit sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Faktoren zusammen. Das hat eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung ergeben, die vom Sozialministerium Baden-Württemberg gefördert wurde.
Daher lädt das Ministerium alle Interessierten zur Teilnahme an einem Ideenwettbewerb zu diesem Thema ein. Gesucht werden Projektideen, die auf kreative Art und Weise Einsamkeit begegnen möchten und dabei das Nahumfeld von Betroffenen – sei es in den Kommunen und der unmittelbaren Nachbarschaft, in Familien und Freundeskreisen, im Vereinsumfeld oder gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden – als einen wichtigen Aspekt einbeziehen. Zudem soll eine der folgenden fünf Zielgruppen pro Idee in den Blick genommen werden:
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Junge Menschen
- Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen und deren Angehörige
- Ältere Menschen
- Eltern in besonderen Lebenssituationen
Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Dokumente für die Bewerbung:
Bewerbungsbogen und Teilnahmebedingungen (PDF)
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung bis zum 31. Januar 2026 möglich ist. Das ausgefüllte Bewerbungsformular mitsamt den unterschriebenen Teilnahmebedingungen senden Sie an einsamkeit@sm.bwl.de.
FAQ zum Ideenwettbewerb
Für die Durchführung der einzelnen Wettbewerbe stehen pro Bereich/Zielgruppe 150.000 Euro zur Verfügung. Der Ideenwettbewerb wird insgesamt mit einem Preisgeld von bis zu 30.000 Euro/pro Projekt belohnt. Die Preisgelder können für die vorgelagerte Projektentwicklung und für die Verwirklichung und Umsetzung der prämierten Ideen eingesetzt werden. Die Laufzeit der Projekte sollte zwei Jahre nicht übersteigen, kürzere Projekte sind ebenfalls willkommen. Über die Auswahl und Prämierung der Ideen entscheidet eine Jury. Die Preise sollen im Frühjahr 2026 in Stuttgart verliehen werden.
Die Preisträger sollen bis 30. Juli 2026 mit der Umsetzung der Idee begonnen haben.
Sie stellen nach Abschluss ihres Vorhabens dem Sozialministerium eine Dokumentation zur landesweiten Veröffentlichung zur Verfügung.
Die eingereichten Vorschläge sollten insbesondere einen oder mehrere der aufgelisteten Punkte berücksichtigen:
- Hilfe zur Selbsthilfe für betroffene Gruppen
- Maßnahmen für besseren Zugang bestimmter Gruppen zu bestehenden lokalen Strukturen und Angeboten, zum Beispiel im Quartier.
- Aufsuchende Maßnahmen, um schwer zu erreichende/nicht-mobile Zielgruppen zu erreichen.
- Maßnahmen, die ehrenamtliche Unterstützung im Kampf gegen Einsamkeit fördern und/oder gezielt einbeziehen.
- Maßnahmen, die neue niederschwellige lokale Begegnungsmöglichkeiten für Betroffene schaffen, gegebenenfalls auch aus mehreren der betroffenen Zielgruppen.
Eine aktive Einbeziehung Betroffener bei der Erarbeitung und Darstellung der Idee ist besonders erwünscht.
Folgende Ideen werden nicht berücksichtigt:
- Einmalige, punktuelle Maßnahmen (wie zum Beispiel eine einzelne Veranstaltung)
- Investive Förderung für Einrichtungen, reine Sachkosten zum Beispiel für Räumlichkeiten
- Bereits laufende Maßnahmen
- Klarheit: Die Idee hat eine klare Zielvorgabe, ein roter Faden ist erkennbar.
- Machbarkeit: Die Idee ist ein einfaches, leicht umsetzbares Mittel, um das Problem zu lösen.
- Nachhaltigkeit: Die Idee berücksichtigt idealerweise auch Nachhaltigkeitsaspekte. Es sollte erkennbar sein, wie Maßnahmen auch über den prämierten Zeitraum hinaus Bestand haben und eigeninitiativ weitergetragen werden könnten.
- Innovation: Kreative Ideen, die neue Wege und Methoden ausprobieren – auch auf Gefahr eines Scheiterns hin – werden bevorzugt (zum Beispiel in der Ansprache bestimmter Zielgruppen, in der Verknüpfung bestehender Angebote und so weiter).
- Skalierbarkeit: Die Idee erprobt neue Ideen oder Konzepte, die im Erfolgsfall gegebenenfalls auch auf andere Einrichtungen/Träger oder Zielgruppen übertragbar sein könnte.
Es können sich Kommunen, Trägereinrichtungen zum Beispiel aus dem Kontext der Pflege und Jugendarbeit, der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen, (Sozial-) Unternehmen, kirchliche Träger, Vereine und zivilgesellschaftliche Einrichtungen bewerben, die ihren Sitz oder ein Haus/eine Einrichtung in Baden-Württemberg haben. Die Idee, die eingereicht wird, muss sich auf ein Haus/eine Einrichtung in Baden-Württemberg beziehen und/oder primär in Baden-Württemberg ihre Auswirkungen entfalten. Bei Vereinen, (Sozial-)Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen ist ein Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich.
