Bundesstiftung „Mutter und Kind“

Hilfen für werdende Mütter

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Ergänzende finanzielle Unterstützung soll ihnen die Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.

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Schwangere Frau hält ihren Bauch

Ziel der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens ist es, Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung zu geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Mittel der Bundesstiftung werden in Baden-Württemberg von der Landesstiftung „Familie in Not“ vergeben.

Leistungen der Bundesstiftung werden gewährt, wenn

  • keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
  • die Antragstellerinnen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, das heißt es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden,
  • die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung belegt wird,
  • der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wurde.

Stiftungsleistungen können gewährt werden für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen, insbesondere für Umstandskleidung, die Erstausstattung des Kindes und die Einrichtung des Kinderzimmers.

Wie beantragt man Bundesstiftungsmittel?

Ein Antrag kann ausschließlich über eine der landesweit 123 staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. Einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Bundesstiftung gibt es nicht.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Landesstiftung „Familie in Not“ Baden-Württemberg und Kontaktadressen auf der Website „Informationen für Mütter und Väter“.