Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Gleichzeitig sind sie mit vielseitigen Belastungen und Herausforderungen konfrontiert. Durch den Ideenwettbewerb sollen innovative Ideen prämiert werden, die Familien unterstützen und das Familienleben verbessern.
Im Rahmen der Entwicklung der Familienförderstrategie wurden familienpolitische Akteurinnen und Akteure aus allen Bereichen eingebunden. In Arbeitsgruppen wurden zahlreiche Handlungsempfehlungen erarbeitet, die in die Strategie mit eingeflossen sind. Mit dem Ideenwettbewerb soll nun an die im Rahmen des Beteiligungsprozesses ermittelten Bedarfe angeknüpft werden. Zielgruppe sind Familien mit Kindern unter 18 Jahren und ihre nahen (Wahl-)Angehörigen, wie zum Beispiel Großeltern und Paten sowie Fachkräfte aus dem Familienbildungsbereich.
Vier Themenfelder
Im Fokus stehen dabei vier Themenfelder, die das Familienleben stärken und damit auf eine bessere Resilienz von Familien und ihrer einzelnen Mitglieder hinwirken:
a) Erziehungspartnerschaften
Kinder verbringen einen großen Teil ihres Alltages in einer Kindertageseinrichtung, in Schulen sowie in weiteren Betreuungs- oder auch Familienbildungseinrichtungen. Um ihre Entwicklung bestmöglich zu begleiten, sie zu fördern und ihre individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten wahrzunehmen, bedarf es einer guten Zusammenarbeit (Erziehungspartnerschaft) zwischen der Familie des Kindes, den pädagogischen Fachkräften, die es betreuen, und dem Sozialraum. Eine gelungene Erziehungspartnerschaft beruht unter anderem auf einem regelmäßigen Austausch und braucht einladende Mitwirkungsangebote für Familien. Ziel ist die Stärkung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, welche gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz weckt. Gesucht werden daher innovative Modelle, die erfolgreiche Erziehungspartnerschaften zwischen Familien und der betreuenden Einrichtung ermöglichen.
b) Ausbalanciertes Familienleben
Prämiert werden Ideen, die ein ausbalanciertes und gesundheitsbewusstes Familienleben unterstützen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die zahlreichen Anforderungen der Elternschaft stellen Eltern regelmäßig vor Herausforderungen, die belasten und zur Erschöpfung führen können. Gleichzeitig nehmen Eltern zum Beispiel hinsichtlich Ernährung, Bewegung und Selbstfürsorge gegenüber ihren Kindern stets eine (auch unbewusste) Vorbildfunktion ein. Gesucht werden Ideen, welche die Resilienz von Familien stärken und Kompetenzen für ein gesundes Leben im Familienalltag vermitteln. Dies können zum Beispiel die Sensibilisierung für Themen wie Mental Load und die Verteilung von Care-Arbeit sein sowie Angebote, welche die selbstaktive Mobilität, die Selbstständigkeit der Kinder oder Gesundheitskompetenz zu bestimmten Themen vermitteln. Dabei kann auch das familiäre Umfeld miteinbezogen werden. Der Fokus liegt auf gesundheitsfördernden, niedrigschwelligen und alltagsnahen Ansätzen, um auch schwer erreichbare Zielgruppen wie zum Beispiel Familien mit Armutserfahrung zu erreichen.
c) Vielfalt von Familien
Familien und ihre Bedürfnisse unterliegen einem stetigen Wandel. Familienformen sind vielfältig. Eineltern- und Patchwork-Familien, Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern („Regenbogenfamilien“) und gesellschaftliche Entwicklungen haben das Familienverständnis sowie die Bedürfnisse von Familien verändert. Diese Vielfalt an Familienformen erweitert die Fragestellungen nach geeigneten Maßnahmen und verlangt nach einer differenzierten Herangehensweise. Prämiert werden können Ideen, die die Vielfalt der Familienformen sichtbar machen und zu mehr Teilhabe und Chancengleichheit beitragen oder auch die Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsangebote ermöglichen.
d) Unterstützung bei familiären Übergangssituationen
Manche Phasen der Veränderung bieten Chancen, andere sind belastend und können ein Familienleben tief erschüttern. Familien durchleben im Laufe der Zeit viele Übergangssituationen. Eltern erfahren diese mit der Geburt eines Kindes, dessen Übergang in die Kinderbetreuung und Schule, ihrem Wiedereinstieg in den Beruf und mit der anschließenden Herausforderung, Familie und Beruf zu vereinbaren. Gesucht werden Konzepte, die Familien in verschiedenen Übergangssituationen gezielt unterstützen und dabei die sozialen und emotionalen Aspekte von Veränderungen aufgreifen. Familien sollen hierdurch für die Herausforderungen von Veränderungen sensibilisiert und in ihren Kompetenzen gestärkt werden, um diese gut zu bewältigen und auch ihre Kinder dabei bestmöglich begleiten zu können. Darüber hinaus sind Ideen willkommen, die Unterstützung bei stark belastenden Veränderungen leisten, wie zum Beispiel bei Verlust eines Arbeitsplatzes, Trennung der Eltern, einer Erkrankung oder dem Tod eines Familienmitglieds.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich per E-Mail an familienfoerderstrategie@sm.bwl.de bis zum 8. Mai 2026 beim Sozialministerium Baden-Württemberg ein.
Rahmenbedingungen des Ideenwettbewerbs
Ausgewählte Ideen werden mit einem Preisgeld von bis zu 50.000 Euro pro Idee belohnt. Insgesamt steht ein Gesamtbudget in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung. Die Preisgelder können für die Projektentwicklung, für die Verwirklichung und Umsetzung der prämierten Ideen eingesetzt werden. Mit der Umsetzung darf frühestens zum 1. Juli 2026 begonnen werden, die Laufzeit der Projekte sollte dabei zwei Jahre nicht übersteigen. Kürzere Projekte sind ebenfalls willkommen.
Über die Auswahl und Prämierung der Ideen entscheidet eine Jury. Das Sozialministerium wird die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informieren. Darauffolgend wird es für die Preisträgerinnen und Preisträger die Möglichkeit geben, ihre ausgearbeiteten oder umgesetzten Ideen im Rahmen einer Veranstaltung zu präsentieren. Das Sozialministerium beabsichtigt, die prämierten Ideen zu verbreiten, damit sie möglichst viele Menschen erreichen und eine größere Wirkung erzielen. Die Preisträgerinnen und Preisträger sind daher verpflichtet, nach Abschluss ihres Vorhabens dem Sozialministerium eine Dokumentation zur landesweiten Veröffentlichung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung der eingereichten Ideen, eine Preisverleihung, eine Prämierung, eine Begründung der Entscheidung oder ein Entgelt besteht nicht. Die Entscheidung über das „Ob“ eines Preisgeldes und dessen Höhe steht im alleinigen freien Ermessen der Jury. Es besteht ebenso kein Anspruch auf Ersatz von Auslagen oder eines Entgeltes für das Einreichen von Vorschlägen und die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der prämierten Idee. Zudem können Preisgelder allenfalls im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets bereitgestellt werden.
Das Sozialministerium kann den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen. Etwaige Ansprüche auf Ersatz der Schäden, die infolge des Abbruchs entstanden sind, bestehen nicht.
Bewerben können sich mit Sitz oder einer Einrichtung in Baden-Württemberg
- Kommunen,
- Einrichtungen freier Träger sowie kirchliche Träger,
- (Sozial-)Unternehmen, Vereine und zivilgesellschaftliche Einrichtungen.
(Sozial-)Unternehmen, Vereine und zivilgesellschaftliche Einrichtungen haben ihre Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts nachzuweisen.
Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Die eingereichte Idee muss sich auf einen Standort in Baden-Württemberg beziehen und/oder primär in Baden-Württemberg ihre Auswirkungen entfalten.
- Abgeschlossene und laufende Projekte
- Ideen, die bereits im Rahmen eines anderen Ideenwettbewerbs prämiert wurden
- Ideen, die bereits eine Förderung erhalten/erhalten haben (etwa über das Landesprogramm STÄRKE)
- Ideen, die über das Landesprogramm STÄRKE förderfähig wären. Dazu zählen termingebundene
- a. Offene Treffs,
- b. Familienbildungskurse für Familien in besonderen Lebenslagen, zur Demokratiebildung, Medienbildung und gemeinsamen Elternverantwortung,
- c. Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien in besonderen Lebenslagen.
- Klarheit: Die Idee hat eine klare Zielvorgabe, ein roter Faden ist erkennbar.
- Machbarkeit: Die Idee ist ein einfaches, leicht umsetzbares Mittel, um Familien zu stärken.
- Innovation: Kreative Ideen, die neue Wege und Methoden ausprobieren – auch auf Gefahr eines Scheiterns hin – werden bevorzugt (zum Beispiel in der Ansprache bestimmter Zielgruppen, in der Verknüpfung bestehender Angebote oder auch hinsichtlich geeigneter digitaler Formate).
- Nachhaltigkeit: Es sollte erkennbar sein, wie sich die Idee langfristig positiv auswirken kann und eigeninitiativ weitergetragen werden könnte.
- Übertragbarkeit: Durch die Idee werden neue Konzepte erprobt, die im Erfolgsfall gegebenenfalls auch auf andere Einrichtungen/Träger übertragbar sein könnten, oder die Idee kann in bereits vorhandene Konzepte und Strukturen integriert werden.
Überdies sind Ideen für digitale Formate zu den oben genannten Themen besonders willkommen, wenn diese zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind. Hierbei wäre wünschenswert, dass durch die digitalen Angebote grundsätzlich alle Familien in Baden-Württemberg erreicht werden können und kostenfrei sind. Denkbar wären Angebote, wie zum Beispiel E-Learning, On-Demand-Familienbildungskurse oder Podcasts, welche Familien zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung stehen. So können Familien erreicht werden, die aufgrund von Arbeit und Kinderbetreuung keine Zeit für Angebote vor Ort haben.
Die Qualität der Idee wird durch die Jury insbesondere anhand der oben aufgezählten Kriterien überprüft.
Die Bewerbung muss bis zum 8. Mai 2026 beim Sozialministerium ausschließlich per E-Mail an familienfoerderstrategie@sm.bwl.de eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich den bereitgestellten Bewerbungsbogen (PDF). Dieser ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Weitere Bewerbungsunterlagen, als im Bewerbungsbogen gefordert, bleiben unberücksichtigt.
Falls mehrere Organisationen zusammen eine Idee einreichen, muss eine der Organisationen die Federführung übernehmen, dazu gehört unter anderem die Bewerbung und Nennung eines Bankkontos. Es können pro Einrichtung auch mehrere Ideen eingereicht werden, wobei für jede Idee eine gesonderte Bewerbung in jeweils einer E-Mail zu erfolgen hat.
Die Bewerbung sollte klar hervorheben, welches Themenfeld (a-d) im Fokus steht.
Die Bewerbungsunterlagen werden streng vertraulich und gemäß den Datenschutzrichtlinien des Sozialministeriums behandelt.
Der Teilnehmer beziehungsweise die Teilnehmerin räumt dem Sozialministerium an allen eingereichten Ideen ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches, sachlich, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung des Werks in gedruckter und digitaler Form.
Falls gegen Ihre Einrichtung oder gegen Sie rechtliche Schritte in Bezug auf Ihre Einreichung eingeleitet werden, insbesondere die Urheberschaft an der Idee streitig gemacht wird, behalten wir uns vor, Sie jederzeit vom Ideenwettbewerb auszuschließen.
