Landesfamilienpass

Viele Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld

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Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, zahlreiche staatlichen Schlösser, Gärten und Museen unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 v. H. in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie - bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
  • Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig.

Landesfamilienpass plus Gutscheinkarte

Den Landesfamilienpass und die zugehörige Gutscheinkarte können Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Gemeinde abholen. Die Gutscheinkarte enthält Wertmarken für Einrichtungen, die Vergünstigungen mit dem Landesfamilienpass bieten. Daneben finden Sie auf ihr auch Wertmarken mit der Aufschrift „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“. Mit diesem können Sie viele staatliche Schlösser, Gärten und Museen – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besuchen. Bei Sonderveranstaltungen informieren Sie sich bitte vorher, ob auch dort der Eintritt kostenfrei ist.

Zahlreiche Einrichtungen können auch ohne Wertmarke kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Hier genügt lediglich die Vorlage des Landesfamilienpasses. Dies gilt beispielsweise für folgende Angebote:

  • Miniaturwelten Stuttgart,
  • Schloss Waldburg,
  • Biosphärenreservat Schwäbische Alb,
  • Schiller-Nationalmuseum,
  • Literaturmuseum der Moderne,
  • Teilnahme an der Historischen Stadtführung Esslingen,
  • Teilnahme an der Stadtführung in Besigheim,
  • Kraichtaler Museen,
  • Naturkundliches Bildungszentrum Ulm,
  • Römermuseum Güglingen,
  • die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen.

Neu in diesem Jahr

Auch 2024 sind wieder neue Kooperationen hinzu gekommen:

  • Freizeitpark Traumland bei der Bärenhöhle in Sonnenbühl
  • Spieleland, Eishalle und Kartbahn Adelberg,
  • Urweltsteinbruch Holzmaden,
  • Miniaturwelten Stuttgart
  • Festival Science & Theatre – experimenta/Theater Heilbronn, 
  • Biosphärenreservat Schwäbische Alb,
  • Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne,
  • Freizeitzentrum Hardtsee in Ubstadt-Weiher.

Andere sind leider weggefallen:

Die Vergünstigung im Rahmen des Landesfamilienpasses für Fahrten mit dem „Feurigen Elias“ und dem „Sofazügle“ sind weggefallen, da die Gesellschaft zur Erhaltung von Schienenfahrzeugen Stuttgart e.V. (GES) nicht mehr Kooperationspartner des Landesfamilienpasses ist.

Bitte beachten Sie, dass das Angebot Miniaturwelt Stuttgart nur ermäßigt und nicht kostenfrei (wie im Flyer versehentlich beschrieben) besucht werden kann.