Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 25 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes.
Einen Landesfamilienpass können erhalten
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Den Landesfamilienpass können Sie beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Die Gutscheinkarte, die Sie jedes Jahr neu bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Gemeinde abholen können, enthält Wertmarken für teilnehmende Einrichtungen.
Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheine können Sie mit Ihren Kindern die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg oder auch eines der nicht staatlichen Angebote unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt in die benannte Einrichtung.
Mit den Gutscheinen „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ können Sie die anderen staatlichen Schlösser, Gärten und Museen – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen informieren Sie sich bitte vorher, ob auch dort der Eintritt kostenfrei ist.
Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können Sie beispielsweise die folgenden Angebote auch ohne Gutschein kostenfrei oder ermäßigt besuchen:
- Miniaturwelten Stuttgart
- Schloss Waldburg
- Biosphärenreservat Schwäbische Alb
- Schiller-Nationalmuseum
- Literaturmuseum der Moderne
- Teilnahme an der Historischen Stadtführung Esslingen
- Teilnahme an der Stadtführung in Besigheim
- Kraichtaler Museen
- Naturkundliches Bildungszentrum Ulm
- Römermuseum Güglingen
- die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen
Neben den Kindern und der antragstellenden Person können bis zu vier weitere Erwachsene in den Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter.
Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich. Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise zu informieren.
Landesfamilienpass plus Gutscheinkarte
Den Landesfamilienpass und die zugehörige Gutscheinkarte können Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Gemeinde abholen. Die Gutscheinkarte enthält Wertmarken für Einrichtungen, die Vergünstigungen mit dem Landesfamilienpass bieten. Daneben finden Sie auf ihr auch Wertmarken mit der Aufschrift „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“. Mit diesem können Sie viele staatliche Schlösser, Gärten und Museen – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besuchen. Bei Sonderveranstaltungen informieren Sie sich bitte vorher, ob auch dort der Eintritt kostenfrei ist.
Zahlreiche Einrichtungen können auch ohne Wertmarke kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Hier genügt lediglich die Vorlage des Landesfamilienpasses. Dies gilt beispielsweise für folgende Angebote:
- Brezelmuseum Erdmannhausen
- Miniaturwelten Stuttgart,
- Schloss Waldburg,
- Biosphärenreservat Schwäbische Alb,
- Schiller-Nationalmuseum,
- Literaturmuseum der Moderne,
- Teilnahme an der Historischen Stadtführung Esslingen,
- Teilnahme an der Stadtführung in Besigheim,
- Kraichtaler Museen,
- Naturkundliches Bildungszentrum Ulm,
- Römermuseum Güglingen,
- die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen.
Neu in diesem Jahr
Auch 2024 sind wieder neue Kooperationen hinzu gekommen:
- Freizeitpark Traumland bei der Bärenhöhle in Sonnenbühl
- Spieleland, Eishalle und Kartbahn Adelberg,
- Urweltsteinbruch Holzmaden,
- Miniaturwelten Stuttgart
- Festival Science & Theatre – experimenta/Theater Heilbronn,
- Biosphärenreservat Schwäbische Alb,
- Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne,
- Freizeitzentrum Hardtsee in Ubstadt-Weiher.
Andere sind leider weggefallen:
Die Vergünstigung im Rahmen des Landesfamilienpasses für Fahrten mit dem „Feurigen Elias“ und dem „Sofazügle“ sind weggefallen, da die Gesellschaft zur Erhaltung von Schienenfahrzeugen Stuttgart e.V. (GES) nicht mehr Kooperationspartner des Landesfamilienpasses ist.
Bitte beachten Sie, dass das Angebot Miniaturwelt Stuttgart nur ermäßigt und nicht kostenfrei (wie im Flyer versehentlich beschrieben) besucht werden kann.
Grundinformation zum Landesfamilienpass in weiteren Sprachen
Deutsch: Was ist der Landesfamilienpass? (PDF)
gjuha shqipe/Albanisch: ÇFARË ËSHTË PASAPORTA FAMILJARE E LANDIT? (PDF)
| عربي/Arabisch: ما هي بطاقة الأسرة الخاصة بالولاية؟ (PDF)
English/Englisch: WHAT IS THE STATE FAMILY PASS? (PDF)
زبان فارسی/Farsi: کارت خانواده ایالتی چیست؟ (PDF)
Français/Französisch: QU'EST-CE QUE LA CARTE FAMILIALE DU LAND ? (PDF)
русский/Russisch: ЧТО ТАКОЕ «РЕГИОНАЛЬНЫЙ СЕМЕЙНЫЙ АБОНЕМЕНТ»? (PDF)
srpski jezik/Serbisch: ŠTA JE POKRAJINSKA PORODIČNA PROPUSNICA? (PDF)
український/Ukrainisch: ЩО ТАКЕ «РЕГІОНАЛЬНИЙ СІМЕЙНИЙ АБОНЕМЕНТ»? (PDF)