Hilfe und Unterstützung

Fonds für ehemalige Heimkinder

Seit dem 1. Januar 2012 stehen Betroffenen Mittel aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) zur Verfügung. Aus dem Fonds sollen Hilfen für ehemalige Heimkinder finanziert werden, die heute noch unter den Folgen von Traumatisierungen oder anderen Beeinträchtigungen leiden. In Fällen, in denen es aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll mit Hilfe des Fonds ein Ausgleich gewährt werden. Darüber hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten.

Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg, die Evangelische Kirche in Deutschland, die (Erz-) Bistümer der katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Ordensobernkonferenz errichtet. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden erbracht werden. Baden-Württemberg beteiligt sich mit rund 6,2 Millionen Euro an dem bundesweiten Fonds, davon kommen rund 2,1 Millionen Euro von den Kommunen im Land.

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