Träger der Jugendhilfe

Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe

Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind in Baden-Württemberg der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als überörtlicher Träger und die Jugendämter als örtliche Träger.

Die Aufgaben als überörtlicher Träger werden beim KVJS vom Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Landesjugendamtes wahrgenommen.

In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 46 Jugendämter als örtliche Träger der Jugendhilfe. Bei jedem Stadt- und Landkreis ist ein Jugendamt eingerichtet, außerdem nehmen im badischen Raum 2 kreisangehörige Städte (Konstanz, Villingen-Schwenningen) die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe wahr. Die Jugendämter gewähren Hilfeleistungen im Lebensumfeld der Jugendlichen.

Zweigliedrigkeit der Jugendhilfe

Die Aufgaben der Jugendhilfe werden durch

  1. den Jugendhilfeausschuss, der aus Kreis-/Stadträten und Vertretern der anerkannten freien Jugendhilfeträger gebildet wird und
  2. die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.

Aufgaben der Jugendämter

a) Jugendhilfeplanung

Die Jugendämter haben als Teil ihrer Gesamtverantwortung und des Gewährleistungsauftrags die Planungsverantwortung für alle Aufgaben der Jugendhilfe. Sie sorgen dafür, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen eingerichtet werden und legen die Förderung der freien Jugendhilfe fest. Die Jugendhilfeplanung ist ein kontinuierlicher, kommunikativer, auf die Lebenswelt von jungen Menschen und ihren Familien sowie auf das Gemeinwesen bezogener Prozess. Die freien Träger müssen in allen Phasen der Planungen frühzeitig beteiligt werden.

Der Entwicklungsstand, den die Jugendhilfeplanung erreicht hat, ist sehr uneinheitlich, sowohl im Hinblick auf die Themen als auch auf die Vorgehensweisen. Einen aktuellen Überblick über den Stand der Jugendhilfeplanungen gibt der Landesjugendbericht der 13. Legislaturperiode.

b) Leistungen der Jugendhilfe

Das Jugendamt ist eine Fachbehörde mit sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften, die vorrangig die Aufgabe haben, Müttern, Vätern und anderen Sorgeberechtigten und vor allem Kindern und Jugendlichen Unterstützung und Hilfe anzubieten.

Die wichtigsten Leistungsangebote sind:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes,  
  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie,
  • Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
  • Hilfen zur Erziehung (Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Sozialpäd. Familienhilfe, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Erziehung in einer Tagesgruppe oder in Vollzeitpflege),
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe für junge Volljährige (bis 27 Jahre) und Nachbetreuung.

c) Andere Aufgaben der Jugendhilfe

  • Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (z. B. Inobhutnahme oder Herausnahme ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten), sofern beim Verbleib des Kindes in der Familie dessen Wohl nicht mehr gewährleistet ist
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen (z.B. Pflegeerlaubnis, Betriebserlaubnis für Einrichtungen)
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (z. B. in vormundschaftrechtl. oder familienrechtlichen Verfahren, Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz)
  • Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft
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