Die Jugend- und Familienministerkonferenz ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer. Die Jugendministerkonferenz wurde gemäß Beschluss der JMK am 24. November 2006 um den Themenblock Familienpolitik erweitert und in Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) umbenannt.
In einigen Ländern ist für diese Themenfelder ein Ministerium zuständig, in anderen Ländern sind die Kinder- und Jugendpolitik und die Familienpolitik auf verschiedene Ministerien verteilt. Daher sind teilweise Länder durch zwei Ministerinnen oder Minister in der Jugend- und Familienministerkonferenz vertreten.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz berät und beschließt über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. So werden gemeinsam rechtliche, fachliche und politische Fragen z. B. zur Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Hilfe zur Erziehung, zum Jugendschutz oder Familienrecht abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Vorberaten werden diese in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) durch Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien.