Jubiläum

Jahr der Kinder- und Jugendrechte 2014

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Logo des Jahres für Kinder- und Jugendrechte 2014

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Diese wurde vor 25 Jahren – genau am 20. November 1989 – von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Dieses Jubiläum nehmen wir zum Anlass, im Jahr 2014 in Baden-Württemberg ein Jahr der Kinder- und Jugendrechte durchzuführen.

Gemeinsam mit allen, die für und mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – also mit Verbänden und Vereinen, Kommunen und Schulen – und natürlich auch mit den Kindern und Jugendlichen selbst will die Landesregierung von Baden-Württemberg in diesem Jahr die Kinderrechte noch besser bekannt machen und ihnen zu mehr Geltung verhelfen. Alle sind eingeladen, sich mit eigenen Initiativen zu beteiligen.

Alle in der UN-Kinderrechtskonvention genannten Rechte – Förderrechte sowie Schutz- und Beteiligungsrechte – sind Gegenstand der Aktionen im Jahr der Kinder- und Jugendrechte. Ein Schwerpunkt soll auf dem Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen nach Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention liegen: Danach haben Kinder und Jugendliche das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgemäß beteiligt zu werden.

Die Landesregierung dankt allen Aktiven im Land, die sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen stark machen!

Rechts finden Sie eine Liste mit den Initiativen und Veranstaltungen, die bereits für das Jahr der Kinder- und Jugendrechte angemeldet wurden.

Mitmachen?

Sie wollen eine eigene Initiative oder Veranstaltung anmelden? Sehr gerne! Rechts finden Sie den Aufruf zur Beteiligung. Füllen Sie anliegendes Formular aus oder wenden Sie sich bei Fragen vorab per Mail an die in der Datei angegebenen Ansprechpartnerinnen.