Das Landesjugendkuratorium Baden-Württemberg berät die Landesregierung in Fragen der außerschulischen Jugendbildung und der Kinder- und Jugendhilfe. Das Gremium vereint Vertreterinnen und Vertreter aus den zentralen Jugendorganisationen und Verbänden Baden-Württembergs.
Das Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg sieht vor, dass ein Landesjugendkuratorium gebildet wird. Seine Aufgabe ist es, die Landesregierung in Fragen der außerschulischen Jugendbildung und der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten. Es fördert auch die weitere Entwicklung durch Empfehlungen auf diesen Gebieten und trägt zu deren Kooperation bei. Darüber hinaus hört die Landesregierung das Gremium zu Fragen der Anerkennung von Trägern nach dem Jugendbildungsgesetz an.
Mitglieder und Sitzungen des Beratungsgremiums
Dem Landesjugendkuratorium gehören die Dachverbände der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, die kommunalen Landesverbände, das Landesjugendamt und weitere im Kinder- und Jugendbereich tätige Organisationen sowie in der außerschulischen Jugendbildung erfahrene Persönlichkeiten an. Die Auswahl tritt das Sozialministerium im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien. Die Mitglieder werden von der Sozialministerin oder dem Sozialminister für die Dauer einer Legislaturperiode berufen, sind ehrenamtlich tätig und können nur aus wichtigem Grund abberufen werden.
Das Sozialministerium hat das Landesjugendkuratorium nach Bedarf – mindestens jedoch einmal jährlich – zu einer Sitzung einzuladen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die zuständigen Ministerien sind berechtigt, an allen Sitzungen des Landesjugendkuratoriums teilzunehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.
Vorsitzende des Landesjugendkuratoriums ist Kerstin Sommer. Den stellvertretenden Vorsitz hat Benjamin Lachat inne.
Für Fragen und Anregungen zum Landesjugendkuratorium steht die Geschäftsstelle des Landesjugendkuratoriums beim Sozialministerium zur Verfügung: Landesjugendkuratorium-bw@sm.bwl.de