Inklusionstaler

Land fördert Teilhabe und Empowerment von Menschen mit Behinderungen

Mit dem niederschwelligen Kleinstförderprogramm „Inklusionstaler“ fördert das Sozialministerium lokale zivilgesellschaftliche Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen.

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Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.

Das Förderprogramm „Inklusionstaler“ bietet zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Maßnahmen und Projekte zu erhalten, welche die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und/oder das Empowerment von Menschen mit Behinderungen vor Ort stärken.

Förderfähig sind die Sach- und Honorarkosten von entsprechenden Maßnahmen und Projekten mit jeweils bis zu 2.000 Euro.

Antragsberechtigt sind zum Beispiel Bürgergruppen und -initiativen ebenso wie Arbeitskreise, Verbände oder Vereine mit und ohne Rechtsform.

Ein Antrag auf Förderung kann bei der Allianz für Beteiligung e.V. gestellt werden, welche das Förderprogramm „Inklusionstaler“ im Auftrag des Sozialministeriums umsetzt.