Förderprogramme

Baden-Württemberg unterstützt Projekte und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Mit Linien verbundene Kreise

Dem Ausbau eines bedarfsgerechten Netzes von Behinderteneinrichtungen gilt weiterhin unser besonderes Augenmerk. Der Erhalt und der Ausbau eines flächendeckenden Systems von Frühfördereinrichtungen in Baden-Württemberg sind die Voraussetzung dafür, dass jedes förderbedürftige Kind in allen Landesteilen die erforderliche Hilfe auf hohem Niveau erhalten kann. Zudem unterstützen wir Familienentlastende Dienste, deren Netz landesweit von rund 150 überwiegend kleinen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege geknüpft wird.
 

Impulse Inklusion: Neue Wege des Miteinanders beschreiten
  • Impulse Inklusion

Neue Wege des Miteinanders beschreiten

Mit der Projektförderung „Impulse Inklusion“ fördert das Sozialministerium Projekte, die besonderen Modellcharakter für die zukünftige inklusive Gestaltung Baden-Württembergs haben. Gefördert werden grundsätzlich neuartige Projekte, entweder in Form neuer Initiativen oder als neue Vorhaben oder Module, die bereits bestehende Projekte maßgeblich erweitern.

  • Förderung

Ambulant betreute Wohnformen im Quartier

Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021“ fördert das Ministerium für Soziales und Integration die Schaffung von ambulant betreutem gemeinschaftlichen Wohnraum für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie Menschen mit Behinderungen im Mietwohnungsbau in Baden-Württemberg.

  • Investitionsförderung

Land fördert inklusives Wohnen und Arbeiten

Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht, ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse frei zu wählen. Baden-Württemberg beteiligt sich daher seit Jahrzehnten am Auf- bzw. Ausbau eines landesweiten, bedarfsgerechten Netzes von Rehabilitations- und Behinderteneinrichtungen wie Werkstätten, Wohnstätten und Heimen.

  • Familienentlastende Dienste

Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen

Die Betreuung und Versorgung eines behinderten, insbesondere eines schwerst- und mehrfach geschädigten Angehörigen bedeutet für die betroffene Familie in aller Regel eine große physische und psychische Aufgabe. Das Land Baden-Württemberg unterstützt diese Familien mit der Förderung Familienentlastender Dienste.

  • Frühförderstellen

Behinderungen in den ersten Lebensjahren frühzeitig und richtig erkennen

Drohende Behinderungen können oft vermieden, eingetretene Behinderungen und ihre Folgen gemildert oder möglicherweise sogar ganz beseitigt werden. Das Land fördert deshalb seit Beginn der 90er Jahre den Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes nichtklinischer interdisziplinärer Frühförderstellen in Baden-Württemberg.

  • Förderung

Initiative Inklusion

Um schwerbehinderten Menschen eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Richtlinie „Initiative Inklusion“ beschlossen. Sie ist Teil des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

  • Landesförderung

Landesverbände der Selbsthilfe behinderter Menschen

Bestimmte im Landeshaushaltsplan explizit genannte Landesverbände der Selbsthilfe behinderter Menschen erhalten jährliche Organisationszuschüsse aus einem Förderprogramm des Sozialministeriums.

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