Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist weiterhin eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Ziel ist ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen in einer vielfältigen Gesellschaft. Für Menschen mit komplexen Behinderungen ist eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft jedoch erschwert. Denn oftmals fehlt es an geeigneten Räumlichkeiten mit entsprechenden Ausstattungsgegenständen, um den Wechsel von Inkontinenzartikeln im Liegen durch eine Assistenzperson zu ermöglichen.
Das Land fördert deshalb Ausstattungsgegenstände zur Einrichtung von Toiletten für Alle seit dem Jahr 2015. Die Entscheidung für das Förderprogramm wurde mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg getroffen. Insgesamt wurden inzwischen 120 Toiletten für Alle eingerichtet, davon 102 vom Land gefördert. Die Standorte der Toiletten für Alle im Land sind abrufbar auf der Seite „Toiletten für Alle“ in BW, die vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. (LVKM) angeboten wird.
Förderaufruf „Toiletten für Alle 2026“
Das Sozialministerium fördert auch 2026 Ausstattungsgegenstände zur Einrichtung von Toiletten für Alle. Hierfür stehen insgesamt bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist es, allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Land zu ermöglichen, Inklusion im Land zu verwirklichen sowie das Bewusstsein der Bedeutung von Inklusion für die Menschen im Land zu erhöhen.
Gefördert werden können in geeigneten Räumlichkeiten eine höhenverstellbare Liege für Erwachsene, elektrische Patientenlifter sowie luftdicht verschließbare Windeleimer. Die im Einzelfall förderfähigen Ausstattungsgegenstände sind abhängig vom konkreten Standort der einzurichtenden Toilette. Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. (LVKM) unterstützt die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Planung der Ausstattungsgegenstände in einer geeigneten Räumlichkeit sowie bei der Antragstellung.
Alle Antragsunterlagen haben wir im Bereich Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen zum Herunterladen bereitgestellt.
Die Bewerbungsfrist endet am 18. November 2026.
