Lehrtätigkeit

Lehrkräftesicherung

Der Ausbildung kommt eine Schlüsselfunktion bei der Sicherstellung des Personalbedarfs in der Pflege zu. Vorrangiges Ziel ist es, den künftigen Pflegefachkräften diejenigen Kompetenzen zu vermitteln, die für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen erforderlich sind. Daraus resultiert die hohe Verantwortung, die den Lehrenden an Pflegeschulen zukommt; ihre fachliche und pädagogische Eignung ist ab dem 1. Januar 2030 durch einen Master- oder vergleichbaren Abschluss nachzuweisen, sofern Lehrende nicht ohnehin bestandsgeschützt sind. Nicht erforderlich ist, dass dieser Abschluss sowohl auf dem fachlichen als auch auf dem pädagogischen Gebiet erworben worden ist. 

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Bewerberinnen und Bewerber für eine Lehrtätigkeit über fachliche, nicht jedoch über formale pädagogische Kenntnisse verfügen. Hier gilt es zunächst befristet Abhilfe zu schaffen. Die pädagogische Qualifikation gilt auch dann als nachgewiesen, wenn didaktisch-pädagogische Inhalte an einer akkreditierten Hochschule im Umfang von mindestens 600 Stunden erworben worden sind. In Creditpoints (CP) umgerechnet sind dies mindestens 20 CP falls 1 CP mit 30 Stunden beziehungsweise 24 CP falls 1 CP mit 25 Stunden hinterlegt ist. 

Zu den relevanten Inhalten zählen insbesondere pädagogisch-didaktische Grundlagen wie Lerntheorien, Lehr- und Lernmethoden, Gestaltung von Lernprozessen, Leistungsbeurteilung und Evaluation von Unterricht, Lernberatung, Kommunikation und Interaktion im Klassenraum, Mediennutzung und Einsatz digitaler Lernangebote. Dieses Qualifizierungskonzept richtet sich sowohl an Inhaberinnen und Inhaber der akademischen Grade Bachelor als auch Master und schließt die jeweils vergleichbaren sonstigen akademische Grade mit ein. 

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