Überblick

Umsetzung der Pflegeberufereform in Baden-Württemberg

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Im Jahr 2020 ist die neue generalistische Pflegeausbildung auch in Baden-Württemberg gestartet. Alle künftigen Pflegekräfte erlernen somit in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis. Mit der Neugestaltung der Pflegeberufe soll die Ausbildung vielfältiger und damit attraktiver werden, um mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen. Damit leistet die Pflegeberufereform einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Mit der Reform der Pflegeberufe entfällt die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege. Möglich bleibt eine Vertiefung in den Bereichen Altenpflege und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr. Auszubildende können wählen, ob sie sich entsprechend spezialisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen wollen.

Die neue Ausbildung enthält Praxisbausteine aus dem gesamten Pflegespektrum vom Krankenhaus über die stationären Pflegeeinrichtungen bis hin zu den ambulanten Pflegediensten. Entsprechend breit gefächert sind die beruflichen Tätigkeitsfelder für die neuen Pflegefachkräfte. Darüber hinaus wird ergänzend ein Pflegestudium eingeführt. Dadurch werden nicht nur neue Zielgruppen für eine Berufstätigkeit in der Pflege angesprochen, sondern auch Karriereperspektiven im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung eröffnet.

Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe bei der Umsetzung unterstützen

In Baden-Württemberg ist federführend das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (Sozialministerium) für die Umsetzung der Pflegeberufereform zuständig. Um die Schulen und Träger der praktischen Ausbildung im Land zu unterstützen, hat das Ministerium im Sommer 2018 gemeinsam mit dem Kultusministerium drei Arbeitsgruppen eingerichtet. Zusammen mit Expertinnen und Experten aus der Praxis werden hier konkrete Herausforderungen identifiziert und Lösungen entwickelt.

Die AG „Strukturen“ hat beispielsweise um Unterstützung bei der Planung der Praxiseinsätze gebeten. Das Sozialministerium hat daraufhin entsprechende Fachveranstaltungen im März und April 2019 in Mannheim und Stuttgart organisiert und die nachstehenden Handreichungen erarbeitet (Downloads siehe Seitenende).

Die AG „Ausbildungsinhalte“ befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themen, die einer landesrechtlichen Ausgestaltung bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Zwischenprüfung, bei Vorgaben zur Notenbildung oder der Ausstellung der Zeugnisse bedürfen. Hier gilt es, die unterschiedlichen Traditionen in den bisherigen Ausbildungen zu harmonisieren.

Die AG „Finanzen“ hat die Budgetverhandlungen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen vorbereitet und wesentlich zum erfolgreichen Abschluss der Budgetverhandlungen beigetragen. Die vereinbarten Pauschalen für die Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ermöglichen eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Land.

Parallel zu den Tagungen der Arbeitsgruppen wurden mit Hochdruck die Landesgesetze und Verordnungen für die neue generalistische Ausbildung vorbereitet. Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Landesausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz wurden weitere wesentliche Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung der Pflegeberufereform in Baden-Württemberg geschaffen. Die darin enthaltenen Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen werden nach und nach mit Inhalten gefüllt.

Den auf der Grundlage des Bundesrahmenlehrplans erarbeiteten Landeslehrplan für die neue generalistische Pflegeausbildung haben das Sozialministerium sowie das Kultusministerium im Januar 2020 zur Anhörung freigegeben. Auf dieser Basis werden die Pflegeschulen ihr Curriculum erstellen. Die finale Fassung des Landeslehrplans (PDF) steht auch zur Online-Ansicht auf dem Portal „Bildungspläne Baden-Württemberg“ bereit.

Arbeitskreis Umsetzung Pflegeberufereform

Unter Leitung des Sozialministeriums wurde Anfang 2020 der „Arbeitskreis Umsetzung Pflegeberufereform“ eingerichtet, der neben dem fachlichen Austausch bzw. der fachlichen Begleitung auch die Vernetzung der verschiedenen Akteure fördern soll. Der Arbeitskreis befasst sich mit wichtigen fachlichen Themen, bündelt die Interessen aller Beteiligten und findet gemeinsam entsprechende Lösungsmöglichkeiten.

Informationen zum Arbeitskreis Umsetzung Pflegeberufereform und den teilnehmenden Verbänden und Organisationen (PDF)

Finanzierung der neuen Pflegeausbildung in Baden-Württemberg

Im Dezember 2018 haben das Sozialministerium und der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet, der die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung im Land sicherstellt.

Die Kosten der künftigen Pflegeausbildung werden aus einem Ausgleichsfonds finanziert. Der Gesamtfinanzierungsbedarf wird von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie von der Pflegeversicherung und vom Land gedeckt. Die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen erhalten entsprechende Ausgleichszuweisungen aus dem Fonds.