Fallzahlen und Einschätzung der Situation in Baden-Württemberg
Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt werktäglich eine Einschätzung der Situation in Deutschland ab:
Die wöchentlich aktualisierte Fallzahl für Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes:
Der Bericht des RKI zum Affenpocken-Impfstoffmonitoring in Deutschland wird monatlich veröffentlicht:
Fakten und Fragen zur Impfung gegen Affenpocken
Letzter Bearbeitungsstand: 12.10.2022
Der Impfstoff Imvanex ist zum Schutz vor Pocken seit 2013 in Deutschland und seit Ende Juli 2022 auch für den Schutz vor Affenpocken zugelassen. In den USA ist der gleiche Impfstoff unter dem Namen Jynneos und in Kanada unter dem Namen Imvamune bereits seit mehreren Jahren gegen Affenpocken zugelassen.
Die Grundimmunisierung gegen Affenpocken erfolgt bei Personen ab 18 Jahren ohne vorangegangene Pockenimpfung mit 2 Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die in der Vergangenheit eine Pockenimpfung erhalten haben, ist eine Impfstoffdosis ausreichend.
Der Impfstoff ist aktuell nicht frei verfügbar und kann nicht einfach über eine Apotheke bestellt werden. Der Bund hat für Deutschland Impfstoff beschafft und den Ländern zur Verfügung gestellt. Baden-Württemberg hat 2.980 Impfdosen in einer ersten Tranche, 2.200 Impfdosen in einer zweiten Tranche und 10.000 Impfdosen in einer dritten Tranche erhalten. Damit stehen ausreichend Impfdosen für die Durchführung der Erst- und Zweitimpfungen für alle Personen mit einer Impf-Indikation zur Verfügung (siehe hierzu Frage ,,Für wen ist die Impfung gegen Affenpocken (MPX) empfohlen?“).
Aktuell ist die Impfung insbesondere für Männer empfohlen, die Sex mit Männern haben und häufig den Partner wechseln, da sie aufgrund des erhöhten Expositions- und Infektionsrisikos besonders gefährdet sind. Um die Ausbreitung des Affenpockenvirus zu verhindern und den Ausbruch einzudämmen, ist es zu Beginn der Impfkampagne wichtig, die zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen mit dem bestmöglichen Nutzen zu verteilen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) unterscheidet grundsätzlich zwei Anlässe für eine Affenpocken-Impfung: die nachträgliche Impfung (Postexpositionsprophylaxe), nachdem man dem Erreger „ausgesetzt“ war und die vorbeugende Schutzimpfung.
1. nachträgliche Impfung (Postexpositionsprophylaxe)
Eine „nachträgliche Impfung“ wird empfohlen
- nach engem körperlichem Kontakt über Haut oder Schleimhäute mit einer an Affenpocken erkrankten Person (zum Beispiel Kontakte beim Sex oder Kontakte unter Haushaltsangehörigen)
- nach Kontakt in der medizinischen Versorgung ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung
- nach ungeschütztem Kontakt von Laborpersonal mit nicht inaktiviertem Affenpocken-Material
2. vorbeugende Schutzimpfung
Im Rahmen des aktuellen Ausbruchs wurden Affenpocken-Fälle in Deutschland bislang fast ausschließlich bei Männern festgestellt, die Sex mit Männern haben (MSM). MSM mit häufig wechselnden Partnern haben ein erhöhtes Risiko und sollen daher durch eine Impfung geschützt werden. Eine weitere Ausbreitung soll so verhindert werden.
Auch für Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Orthopockenmaterial enthalten, ausübt und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird, empfiehlt die STIKO eine vorbeugende Schutzimpfung.
Beschluss der STIKO für die Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken mit Imvanex (MVA-Impfstoff)
Geimpft wird aktuell vorrangig in Praxen und Ambulanzen, die eine HIV-/PrEP-Versorgung anbieten, aber auch in einigen ausgewählten Hausarztpraxen.
Liste von Arztpraxen in Baden-Württemberg, die Impfungen gegen Affenpocken anbieten (PDF)