Organspende

Informieren, entscheiden, Leben retten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Frau zieht Organspendeausweis aus Portemonnaie

In Deutschland warten derzeit über 9.600 schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan (Stand: Januar 2019, Quelle: DSO).
 
Das Transplantationsgesetz regelt wesentliche Punkte der Organspende und Organtransplantation. Es legt unter anderem fest, dass eine Organentnahme nur stattfinden kann, wenn der Spender zu Lebzeiten oder danach seine nahen Angehörigen in diese eingewilligt haben. Die Einwilligung kann auf einem Organspendeausweis festgehalten werden und sollte für den Fall der Fälle mit den Angehörigen besprochen werden.

Seit dem 1. November 2012 gilt die Entscheidungslösung: Alle Versicherten ab 16 Jahren werden von ihrer Krankenkasse regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende informiert und um eine freiwillige Entscheidung gebeten. Dazu versenden die Krankenkassen Informationsmaterialien und Organspendeausweise.

Informationsmaterial zur Organtransplantation sowie den Organspendeausweis erhalten Sie kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Den Organspendeausweis können Sie auch unten als PDF-Datei herunterladen.

Eine Organspende kann Leben retten.

Und wer einen Organspende-Ausweis ausfüllt, schafft Klarheit – nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Angehörigen. „Beschäftigen Sie sich mit dem wichtigen Thema Organspende, auch wenn es dabei um schwierige, höchstpersönliche Entscheidungen geht“, appelliert daher Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Das Ministerium für Soziales und Integration hat ein Filmprojekt der Filmakademie Baden-Württemberg unterstützt, das auf eindrückliche und berührende Weise auf das Thema Organspende aufmerksam macht. Teilen Sie den Film mit Freunden und Angehörigen und sprechen Sie gemeinsam über dieses wichtige, uns alle betreffende Thema! Den Link zum Film finden Sie unten. 
 
Das gebührenfreie Infotelefon Organspende der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erreichen Sie Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter

0800/ 90 40 400

Bündnis Organspende Baden-Württemberg

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet das Land gemeinsam mit allen relevanten Akteuren im Bündnis Organspende kontinuierlich daran, das Thema in Baden-Württemberg weiter voranzubringen. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bündnisses Organspende (Link siehe unten).

Ansprechperson:
Frau Renate Matenaer
Geschäftsstelle Bündnis Organspende Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart

0711 / 123-3782

buendnis@organspende-bw.de