Die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg wird zum größten Teil durch niedergelassene Vertragsärzte, das heißt Hausärzte und Fachärzte (zum Beispiel Hautärzte, Orthopäden, Kinderärzte usw.) sowie niedergelassene Zahnärzte und Psychotherapeuten sichergestellt. In geringerem Umfang und besonders bei hochspezialisierten Leistungen und seltenen Erkrankungen nehmen auch Krankenhäuser im Team mit niedergelassenen Ärzten an der ambulanten ärztlichen Versorgung Teil.
Viele junge Ärztinnen und Ärzte zieht es in Städte und Ballungsgebiete, was auf dem Land zum Teil zu erheblichen Nachwuchsproblemen führt – insbesondere im hausärztlichen Bereich.
Die Gründe für den Nachwuchsmangel sind vielfältig:
- Besonders schwer wiegt, dass mehr Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand gehen als junge Medizinerinnen und Mediziner nachfolgen.
- Auch die bundesgesetzlich vorgegebene Bedarfsplanung (in vielen Facharztgebieten nur großräumig und im Übrigen unflexibel) und die unzureichende Nutzung sektorenübergreifender Versorgungsressourcen tragen zu der Verteilungsproblematik bei.
- Viele der neu in die Versorgung einsteigenden Ärztinnen und Ärzte wollen anders arbeiten als ihre älteren Kollegen. Neben dem Streben nach einem Beruf, der mehr Zeit für das Familienleben lässt, gibt auch den Wunsch, mehr im Team zu arbeiten. Auf diese geänderten Bedürfnisse sind die Versorgungsstrukturen auf dem Land noch nicht ausreichend angepasst.
Lokale Versorgungsengpässe ergeben sich besonders im ländlichen Raum. Dort kommen mehrere ungünstige Faktoren zusammen:
- tendenziell niedriger ärztlicher Versorgungsgrad
- hoher Altersanteil bei den Ärztinnen und Ärzten
- vergleichsweise viele Einzelpraxen – das unternehmerische Risiko einer Einzelpraxis erschwert die Praxisübergabe
Angesichts dieser Herausforderungen müssen alle Beteiligten – Bund, Land, Selbstverwaltung und Kommunen – gemeinsam daran arbeiten, die Versorgungsstrukturen, die Arbeitsbedingungen und die örtliche Infrastruktur an den Bedürfnissen der nachwachsenden Ärztegeneration auszurichten.
Aktionsprogramm: Finanzielle Unterstützung bei Wechsel aufs Land und zur Vernetzung der Gesundheitsakteure
Um die ambulante medizinische Versorgung der Menschen flächendeckend zu sichern, hat das Sozialministerium das Aktionsprogramm „Landärzte“ auf den Weg gebracht. Darin werden die unterschiedlichen Handlungsoptionen des Landes gebündelt.
Das Programm zeigt die Schwachstellen des derzeitigen Systems auf und bietet bundes- sowie landespolitische und strukturelle Lösungsansätze für die bestehenden Probleme. Diese reichen von der Nachwuchsförderung über die Verbesserung der bestehenden Versorgungsstrukturen bis hin zu einer Verbesserung der bundesgesetzlichen Grundlagen der Bedarfsplanung.
Die Landesregierung stellt darüber hinaus ein Förderprogramm mit einer finanziellen Ausstattung in Höhe von insgesamt 6,95 Mio. Euro zu Verfügung. Fördermittel können grundsätzlich in folgenden Bereichen beantragt werden:
Förderbaustein „Landärzte“
Förderbaustein „Kommunale Gesundheitskonferenzen“
Kommunale Gesundheitskonferenzen sollen die Plattform zur Vernetzung der Akteure auf der kommunalen Ebene sein. Dies gilt unter anderem auch für die sektorenübergreifende Planung und Steuerung medizinischer Angebote, um Versorgungsengpässe zu vermeiden und knappe personelle Ressourcen effizient zu verteilen. Im Bedarfsfall soll deshalb in Kreisstrukturgesprächen über neue Ansätze der sektorenübergreifenden Organisation stationärer und ambulanter Versorgung einschließlich Notfallversorgung beraten werden.
Das Land hat die Einrichtung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen, einschließlich Kreisstrukturgesprächen, mit insgesamt 1,75 Millionen Euro finanziell unterstützt. In allen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs sind seit dem Jahr 2019 Kommunale Gesundheitskonferenzen eingerichtet.
Schaffung zusätzlicher Arztsitze bei besonderem Versorgungsbedarf
Um die vertragsärztliche Versorgung flächendeckend sicherzustellen, kann das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg für Teilgebiete mit einem besonderen Versorgungsbedarf einen Antrag auf zusätzliche Arztsitze für einzelne Arztgruppen oder Fachrichtungen stellen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat allgemeingültige Kriterien zur Bestimmung dieser ländlichen oder strukturschwachen Teilgebiete in der haus- und fachärztlichen Versorgung aufgestellt.