Selbstbestimmtes Leben im Alter

Auch im Pflegefall „wie zuhause“ leben können

Seniorenpaar in Wohnzimmer

Menschen wollen heute selbstbestimmt und in Würde ihr Lebensumfeld gestalten, auch wenn sie auf Pflege, Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Sie wollen auch im Alter oder bei Behinderungen „mitten im Leben“ bleiben. Sie wünschen sich Pflege- und Unterstützungsangebote, die zu ihrer eigenen Lebenssituation passen und sich in das vertraute Lebensumfeld einfügen. Und sie wollen ein Höchstmaß an Häuslichkeit, Normalität und Privatheit.

Mit dem im Juni 2014 in Kraft getretenen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) will die Landesregierung

  • mehr Vielfalt für ein selbstbestimmtes Leben,
  • die gleichberechtigte Teilhabe im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung,
  • wohnortnahe gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Versorgungsstrukturen etablieren und
  • die Grundlage für flexible Angebote schaffen.

Bedarfsgerechte Wohnformen mit häuslicher Atmosphäre

Das WTPG bietet eine Vielfalt unterschiedlichster, eigenständiger Wohn- und Versorgungsformen zwischen der Pflege zu Hause und stationären Einrichtungen. In einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Angelegenheiten vollständig eigenverantwortlich regeln. Diese Wohnform ähnelt sehr dem Leben in den eigenen vier Wänden. Angehörige, Betreuer oder Ehrenamtliche unterstützen bei der Alltagsgestaltung und übernehmen Verantwortung für die Bewohnerinnen und Bewohner. Damit fördert das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz das bürgerschaftliche Engagement auf lokaler Ebene.

In ambulant betreuten Wohngemeinschaften bestimmen die Bewohnerinnen und Bewohner ihren täglichen Alltag teilweise selbst. Ein Anbieter sichert die Versorgung und die Organisation der Wohngemeinschaft. Diese bundesweit einzigartige Wohnform schafft durch ihre familiäre Wohnatmosphäre Lebensqualität und Normalität. Vertraute Strukturen sind besonders für demenzkranke Menschen wichtig. Denn eine überschaubare Wohnumgebung erleichtert die Orientierung und gibt Sicherheit. Die Landesregierung hat hier bereits die zukünftige Infrastruktur für die steigende Anzahl von Demenzkranken im Land im Blick.

Mit dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege will die Landesregierung ein Netz von Wohn- und Versorgungsformen auf- und ausbauen, das allen Menschen im Alter und mit Behinderungen individuelle Lösungen bietet. So können Menschen so lange wie möglich in einer vertrauten Umgebung und selbstbestimmt leben.

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