Ab dem 1. Januar 2017 gelten in der Pflege neue Regeln. Künftig erhalten Menschen mit geistigen Einschränkungen wie zum Beispiel Demenz den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Darüber hinaus wird es anstelle der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Bei der Einstufung sind nun nicht mehr die „Pflegeminuten“ entscheidend, sondern wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und welche Hilfe sie dabei benötigt. Mit diesen Neuerungen in der Pflegeversicherung bzw. dem Pflegestärkungsgesetz II hat die Bundesregierung die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf eine neue Grundlage gestellt.
Was ändert sich nun genau? Werde ich als pflegebedürftiger Mensch automatisch in die neuen Pflegegrade eingestuft oder muss ich einen neuen Antrag stellen? Wie sehen die neuen Leistungsbeträge aus?
Antworten auf diese Fragen sowie weiterführende Informationen finden pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige online unter:
Ausführliche Fragen-und-Antworten-Liste des Bundesgesundheitsministeriums
Info-Portal zu den Pflegestärkungsgesetzen mit Bürgertelefon zur Pflegeversicherung (Bundesgesundheitsministerium)
Pflegeleistungs-Helfer - Der digitale Ratgeber für Pflegeleistungen (Bundesgesundheitsministerium)
Info-Portal der Medizinischen Dienste zum neuen Pflegebegutachtungsverfahren