Charta der Vielfalt

Wir können alles – auch Vielfalt!

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Löwenumriss auf buntem Hintergrund

Die Landesregierung setzt sich für Vielfalt in Landesverwaltung und Gesellschaft ein. Am 15. November 2012 ist sie daher der Charta der Vielfalt beigetreten.

Doch was heißt das konkret? Kernaussage der Charta ist die Anerkennung der Vielfalt in der Landesverwaltung. Grundlage hierfür ist die Wertschätzung der Beschäftigten, ihres unterschiedlichen Lebensalters, Geschlechts, sozialen Hintergrunds, ethnischen Hintergrunds, ihrer Nationalität, Religion oder Weltanschauung und sexueller Orientierung Beziehungsweise Identität.

Gesellschaftliche Teilhabe wächst

Von Vielfalt profitiert die ganze Gesellschaft. In Baden-Württemberg leben Menschen aus mehr als 170 Ländern. Sie sprechen über 200 verschiedene Sprachen. Nur wenn Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Lebensstilen offen füreinander sind, kann das in der Vielfalt liegende Potenzial ausgeschöpft werden.

Dort, wo sich die Potenziale einer vielfältigen Gesellschaft gut entfalten können, wächst die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. In vielen Behörden des Landes wird Vielfalt deshalb schon seit Langem großgeschrieben. Durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt besteht für die Landesverwaltung eine gemeinsame Orientierung, wie wir die Vielfaltskultur im Behördenalltag leben möchten.

Ob im Ministerium, im Regierungspräsidium, im Landratsamt oder in einer der zahlreichen anderen nachgeordneten Behörden: Überall zählt die Wertschätzung von Vielfalt, die wir gemeinsam gestalten!