Charta der Vielfalt

Wir können alles – auch Vielfalt!

Löwenumriss auf buntem Hintergrund

Die Landesregierung setzt sich für Vielfalt und Diversity in Landesverwaltung und Gesellschaft ein. Am 15. November 2012 ist das Land Baden-Württemberg deshalb der Charta der Vielfalt beigetreten.

Doch was heißt das konkret? Kernaussage der Charta ist: Wir alle sind mit unseren individuellen Voraussetzungen gleichberechtigte Akteure in unserem Land. Nationalität, Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung bzw. Identität dürfen per se kein Grund sein, jemanden auszugrenzen.

Vielfalt kann unsere Gesellschaft bereichern und zum Beispiel eine kreative Arbeitskultur prägen. Vielfalt kann aber auch zu Spannungen führen. Ein Arbeitsumfeld, das weitgehend frei von Ausgrenzung und Vorurteilen ist, wirkt daher für alle Beteiligten produktiv.

Gesellschaftliche Teilhabe wächst

Von Vielfalt profitiert die ganze Gesellschaft. In Baden-Württemberg leben Menschen aus mehr als 170 Ländern. Sie sprechen über 200 verschiedene Sprachen. Ein kompetenter Umgang mit Vielfalt will gelernt sein. Denn nur wenn Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Lebensstilen offen füreinander sind, kann das in der Vielfalt liegende Potenzial ausgeschöpft werden.

Da, wo sich die Potenziale einer vielfältigen Gesellschaft gut entfalten können, wächst gleichzeitig die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. In vielen Behörden des Landes werden Vielfalt und Diversity deshalb schon seit langem großgeschrieben. Durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt ist für die Landesverwaltung nun auch eine gemeinsame Orientierung gegeben, wie wir die Vielfaltskultur im Behördenalltag leben möchten.

Ob im Ministerium, im Regierungspräsidium, im Landratsamt oder in einer der zahlreichen anderen nachgeordneten Behörden: Überall zählt die Akzeptanz von Vielfalt, die wir gemeinsam gestalten! So wächst Integration zu Gunsten der Gesamtgesellschaft – auch innerhalb unserer Landesverwaltung.

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