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Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz

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Porträt Manne Lucha

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat Eckpunkte für ein mögliches Einwanderungsgesetz vorgelegt. Damit soll die Diskussion zu diesem für unser Land so wichtigen Thema angestoßen werden.

„Baden-Württemberg benötigt einerseits qualifizierte Arbeitszuwanderung, andererseits muss man den Status der Geflüchteten, die hier fleißig schaffen, unbescholten sind und von der Wirtschaft dringend gebraucht werden, absichern“, so der Minister. Das Papier soll Basis für einen konstruktiven Dialog auf Landes- und Bundesebene sein.

Anforderungen an ein Einwanderungsgesetz

  • Der Bedarf an Arbeitskräften wird in den nächsten Jahren weiter steigen; hierfür bedarf es der gesteuerten Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten (für EU-Staaten gilt der gemeinsame Binnenmarkt mit Arbeitnehmerfreizügigkeit).
  • Wir brauchen deshalb ein zeitgemäßes Einwanderungsgesetz, transparent und aus einem Guss; Einbeziehung auch der Personen, die vom bisherigen System der Arbeitsmigration profitieren (zum Beispiel der Blauen Karte-EU für Hochqualifizierte aus Nicht-EU-Staaten).
  • Ein neues Einwanderungsgesetz muss Rechtssicherheit geben: Wer die Anforderungen erfüllt, soll einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten. Dies ist wichtig für die Menschen, die hier leben und arbeiten wollen, aber auch für die Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen.
  • Es kommen nicht nur Arbeitskräfte, sondern Menschen. Deshalb muss ein Einwanderungsgesetz auch verlässliche Regelungen zum Familiennachzug enthalten und eine gelingende Integration befördern. Dabei geht es zum Beispiel um Sprache, Wohnung, Bildung, Soziales.
  • Die Erfahrungen aus Ländern wie Kanada oder Neuseeland zeigen, dass Einwanderungssysteme, die eine Punkteregelung enthalten, eine gute Grundlage sind: Sie bieten ein hohes Maß an Transparenz für einwanderungswillige und bereits hier lebende und arbeitende Fachkräfte.
  • Punkteregelungen basieren auf folgendem Prinzip: Voraussetzung für ein sicheres Aufenthaltsrecht ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl. Punkte gibt es, wenn festgelegte Kriterien erfüllt werden, zum Beispiel berufliche Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Bedarfe der Wirtschaft, vorhandene Anknüpfungspunkte zu Deutschland (Verwandte in D, Voraufenthalte) und – bei bereits hier lebenden Personen – besondere Integrationsleistungen (zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten).
  • Durch die Möglichkeit, einzelne Kriterien bedarfsgerecht anzupassen, wäre es möglich, auf Veränderungen des inländischen Arbeitsmarktes (zum Beispiel Mangelberufe) zu reagieren.
  • Ein punktebasiertes System würde Deutschland nicht nur im Ausland attraktiv machen, sondern auch gegenüber der eigenen Bevölkerung die Möglichkeit eröffnen, Vorbehalte gegen mehr Zuwanderung abzubauen und einen klaren, nachvollziehbaren Rahmen vorzugeben.
  • Daneben gilt es aber auch, das Potenzial insbesondere der Menschen zu nutzen, die in den vergangenen Jahren als Geflüchtete in die Bundesrepublik gekommen sind, unbescholten sind und für die trotz Erwerbstätigkeit in Deutschland kein rechtmäßiger Aufenthalt möglich ist.
  • Zeitgleich mit einem punktebasierten Einwanderungsgesetz brauchen wir daher eine Stichtagsregelung. Damit bekämen Geduldete, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in Deutschland aufhalten und entsprechende Integrationsleistungen erbracht haben, ein Bleiberecht.