Interkulturelle Öffnung

Offen für Vielfalt

Löwenumriss auf buntem Hintergrund

In Baden-Württemberg setzen wir uns aktiv für eine Verwaltung ein, die die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt. Ziel ist eine Verwaltung, die auf Offenheit, Verständnis und Respekt gegenüber vielfältigen Lebensentwürfen basiert. Die interkulturelle Öffnung ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Ein anerkennender und wertschätzender Umgang mit Vielfalt ergibt sich meist nicht von selbst. Es braucht Engagement, Sensibilisierung und konkrete Konzepte.

Interkulturelle Öffnung betrifft uns alle

Die interkulturelle Öffnung erfordert konkrete Konzepte und Maßnahmen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Maßnahmen dann besonders erfolgversprechend und nachhaltig wirksam sind, wenn die interkulturelle Öffnung als Führungsaufgabe wahrgenommen wird. 

Die interkulturelle Öffnung ist darüber hinaus ein kontinuierlicher und zielgerichteter Veränderungs- und Entwicklungsprozess, der alle Beschäftigten mit einbezieht. Das Ziel der Landesregierung ist es, die verschiedenen Handlungsfelder in den Blick zu nehmen:

  • Interkulturelle Kompetenz bezieht sich auf die Fähigkeiten und Kenntnisse, die eine Person benötigt, um erfolgreich und respektvoll mit Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen zu interagieren. Als Hauptziel steht dabei die Förderung des Verständnisses zwischen Menschen verschiedener Kulturen im Mittelpunkt, um Missverständnisse zu vermeiden und eine effektive Kommunikation zu ermöglichen.
  • Vielfaltskompetenz bezieht sich auf die Fähigkeit, Vielfalt in all ihren Facetten zu erkennen, zu schätzen und konstruktiv damit umzugehen. Dies schließt nicht nur kulturelle, sondern auch andere Formen von Diversität wie Geschlecht, Lebensalter, sexuelle Orientierung, etc. ein. Das Hauptziel ist die Schaffung einer inklusiven Umgebung, die die Vielfalt der Menschen anerkennt und fördert.
  • Diversitätssensible Öffnung bezieht sich auf den Prozess, Institutionen, Organisationen oder Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie die Bedürfnisse und Perspektiven verschiedener Bevölkerungsgruppen angemessen berücksichtigen.
  • Diskriminierungskritische Öffnung bezieht sich auf die Überprüfung und Änderung von Strukturen, Praktiken und Einstellungen, die diskriminierende Effekte haben. Das Ziel ist es, diskriminierende Elementen in Institutionen zu identifizieren und beseitigen, um eine diversitätssensiblere und inklusivere Umgebung zu schaffen.

Insgesamt betonen alle diese Begriffe die Wichtigkeit der Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt, sei es kulturell, sozial, geschlechtsspezifisch oder anderweitig. Die genaue Ausrichtung kann je nach Kontext und Zielsetzung variieren.

Die Landesregierung sieht diese Handlungsfelder als Teil eines umfassenden Ansatzes zur Förderung von Gleichberechtigung, Integration und sozialer Gerechtigkeit.

Zeichen setzen: Die Charta der Vielfalt

Die Landesregierung setzt sich für Vielfalt in der Landesverwaltung und Gesellschaft ein. Am 15. November 2012 ist das Land Baden-Württemberg daher der bundesweiten Initiative „Charta der Vielfalt“ beigetreten. Die Mitglieder der Charta verpflichten sich zur Wertschätzung der Ressource Vielfalt.

Neben dem Land sind in Baden-Württemberg auch Kommunen, Verbände und Vereine sowie Unternehmen Mitglied der Charta der Vielfalt. Denn ein Arbeitsumfeld, das weitgehend frei von Ausgrenzung und Vorurteilen ist, wirkt für alle Beteiligten produktiv. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft.

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