Interkulturelle Öffnung

Offen für Vielfalt

Löwenumriss auf buntem Hintergrund

Die interkulturelle Öffnung ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Ein anerkennender und produktiver Umgang mit Vielfalt ergibt sich nicht von selbst. Es braucht Engagement, Sensibilisierung und konkrete Konzepte.

  • Das Wort „interkulturell“ bezieht sich dabei auf die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft.
  • Mit dem Wort „Öffnung“ wird die strategische Entscheidung für einen geplanten und gesteuerten Prozess verdeutlicht.

Die interkulturelle Öffnung bezieht sich nicht allein auf eine Erhöhung des Beschäftigtenanteils mit Migrationshintergrund. Die Förderung der interkulturellen Kompetenz (Vielfaltskompetenz) aller Beschäftigten ist eine zweite Komponente. Sie sorgt für ein automatisches „Mitdenken“ interkultureller Belange im Verwaltungshandeln.

Interkulturelle Öffnung betrifft uns alle

Die interkulturelle Öffnung geschieht nicht von selbst, sondern erfordert konkrete Konzepte und konzertierte Maßnahmen. Damit wird gewährleistet, dass der Erfolg nicht allein vom Engagement Einzelner abhängt. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Maßnahmen nur dann erfolgversprechend  und nachhaltig wirksam werden, wenn die interkulturelle Öffnung als Führungsaufgabe wahrgenommen wird. Deshalb müssen Führungskräfte und Personalverantwortliche sensibilisiert werden.

Die interkulturelle Öffnung ist darüber hinaus ein kontinuierlicher und zielgerichteter Veränderungs- und Entwicklungsprozess, der alle Beschäftigten einbezieht. Interkulturelle Öffnung betrifft jede und jeden!

Bei der interkulturellen Öffnung geht es der Landesregierung um:

  • die Erhöhung des Beschäftigtenanteils mit Migrationshintergrund auf allen Laufbahnebenen
  • eine Organisationskultur, die die kulturelle Vielfalt  widerspiegelt und entsprechend mit der Entwicklung angemessener Angebote, Kommunikationsformen und Verfahren reagiert,
  • einen Wissens- und Kompetenzerwerb bzw. -zuwachs bei allen Beschäftigten, mit dem Ziel, die Reflexions- und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit einer vielfältigen Gesellschaft als „Kundin“ zu fördern,
  • Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz, die als wichtige zusätzliche Qualifikationen anerkannt, bewertet und im Rahmen von Aus- und Fortbildungen gefördert werden.

Interkulturelle Kompetenz – Vielfaltskompetenz

Interkulturelle Kompetenz bzw. Vielfaltskompetenz in der Verwaltung ermöglicht einen bürgernahen und individuellen Service, verringert Konflikte, sichert die Qualität der Dienstleistungen und erhöht damit die öffentliche Anerkennung. Gerade im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen ist die interkulturelle  Kompetenz der Beschäftigten ein Qualitätsmerkmal und Kennzeichen einer modernen Verwaltung. In einer zunehmend heterogenen Gesellschaft wird die Fähigkeit eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt zu einem wesentlichen Faktor der Problemlösung und der administrativen Steuerung. Die Stärkung der interkulturellen Kompetenz ist damit unverzichtbar.

Interkulturelle Kompetenz erfordert ein gutes Einfühlungsvermögen sowie Verhaltensflexibilität,  Frustrationstoleranz und Kontaktfreudigkeit. Zudem sind Fremdsprachenkenntnisse ein wichtiger Aspekt interkultureller Kompetenz. Grundlage sollte immer sein, dass kulturelle Unterschiede nicht nur zwischen, sondern auch  innerhalb von Gesellschaften und Gruppen bestehen und keine Übergangsphänomene auf einem Weg zu kultureller Homogenität sind.

Die Förderung der interkulturellen Kompetenz aller Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung ist unerlässlich, um komplexen Herausforderungen und Verflechtungen auf der Basis sprachlicher, kultureller, rechtlicher und teilweise religiöser Einflussfaktoren im Verwaltungshandeln angemessen begegnen zu können.

Zeichen setzen: Die Charta der Vielfalt

Die Landesregierung setzt sich für Vielfalt und Diversity in der Landesverwaltung und Gesellschaft ein. Am 15. November 2012 ist das Land Baden-Württemberg daher der bundesweiten Initiative „Charta der Vielfalt“ beigetreten. Die Mitglieder der Charta verpflichten sich zur Wertschätzung und zum Nutzen von Vielfalt.

Neben dem Land sind in Baden-Württemberg auch Kommunen, Verbände und Vereine sowie Unternehmen Mitglied der Charta der Vielfalt. Denn ein Arbeitsumfeld, das weitgehend frei von Ausgrenzung und Vorurteilen ist, wirkt für alle Beteiligten produktiv. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft.

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