Wortlaut

Pakt für Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg

Aus geflüchteten Menschen werden Mitbürgerinnen und Mitbürger

Präambel

Mit diesem Pakt für Integration tragen Land und Kommunen dem Umstand Rechnung, dass viele der jüngst nach Baden-Württemberg geflüchteten Menschen, die aufgrund ihrer Bleibeperspektive in die Anschlussunterbringung kommen, auf lange Sicht hier bleiben werden. Beide Seiten halten es für geboten, den Integrationsprozess dieser Menschen in der Anschlussunterbringung mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Hierbei gehen die Partner des Paktes vom Leitsatz des „Förderns und Forderns“ aus. Erforderlich sind strukturierte Maßnahmen, die in einer möglichst frühen Phase gezielt die Integration jedes Einzelnen einleiten.

Um die Kommunen hierbei zu unterstützen, stellt das Land für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 160 Millionen Euro zur Verfügung. Mit jährlich 90 Millionen Euro werden die Kommunen über einen Integrationslastenausgleich (§ 29d Absatz 1 FAG) bei den Kosten der Anschlussunterbringung und Integration entlastet. Weitere 70 Millionen Euro fließen jeweils in den Jahren 2017 und 2018 in die mit diesem Pakt vereinbarten konkreten Integrationsförderprogramme und -maßnahmen vor Ort. Diese gliedern sich in vier Förderbereiche.

Überblick über die vier Förderbereiche des Paktes:

1. Flüchtlinge durch soziale Beratung und Begleitung unterstützen

  • Förderung von Integrationsmanagement

2. Junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen

  • Zusatzmittel AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter an beruflichen Schulen
  • Zusatzmittel Schulsozialarbeit
  • Zusatzmittel für Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer

3. Spracherwerb fördern

  • Mehrbedarf und Weiterentwicklung VwV Deutsch für Flüchtlinge

4. Bürgerschaftliche Strukturen und das Ehrenamt unterstützen

  • Zusätzlicher Bedarf und Weiterentwicklung des Landesprogramms „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“

1. Flüchtlinge durch soziale Beratung und Begleitung unterstützen

Förderung von Integrationsmanagerinnen und -managern

Die Integrationsmanagerinnen und -manager fördern die Integration von geflüchteten Men-schen in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Sie wirken insbesondere auf eine Stärkung der Selbstständigkeit und -verantwortung der Menschen hin. Die geflüchteten Menschen sollen in die Lage versetzt werden, einen Überblick über vorhandene Strukturen und Angebote der Integration und Teilhabe zu haben und diese selbstständig nutzen zu können. In Anlehnung an § 18 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes Baden-Württemberg soll zudem darauf hingewirkt werden, dass die geflüchteten Menschen möglichst bald über eigenen Wohnraum verfügen und von öffentlichen Leistungen unabhängig sind.

Mit der Förderung sollen möglichst einheitliche landesweite Bedingungen für die Arbeit der Integrationsmanagerinnen und -manager geschaffen bzw. sichergestellt, vorhandene kommunale Strukturen gestärkt und dabei die Gegebenheiten und Bedarfe vor Ort berücksichtigt werden. Angestrebt wird eine passgenaue Nutzung der vorhandenen Integrations-angebote sowohl in Verdichtungsbereichen wie im ländlichen Raum.

1.1 Einzelfallbezogenes Integrationsmanagement
Die zur Zielgruppe dieses Paktes gehörenden Menschen sollen grundsätzlich zu Beginn der Anschlussunterbringung Kontakt zu einer Integrationsmanagerin bzw. einem Integrationsmanager und das Angebot einer Integrationsbegleitung erhalten.

Nach der ersten Kontaktaufnahme soll eine strukturierte Erhebung und Dokumentation der relevanten Sachverhalte im Zusammenwirken von Integrationsmanagerinnen und -managern sowie geflüchteten Menschen (Assessment) erfolgen, wobei sowohl konkrete Bedarfe als auch Ressourcen erfasst werden sollen. Dies soll auf Grundlage der bereits von der Flüchtlingssozialarbeit während der Erstaufnahme bzw. der vorläufigen Unterbringung erhobenen Daten erfolgen.

Im Folgenden soll für geflüchtete erwachsene Einzelpersonen bzw. geflüchtete Familien ein individueller Integrationsplan erstellt werden, der einzelne Schritte im Integrationsprozess und konkrete Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich beschreibt.

Auf dem Weg der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Integrationsziele sollen die geflüchteten Menschen von den Integrationsmanagerinnen und -managern strukturiert beraten und unterstützt werden.

1.2 Tätigkeitsprofil des Integrationsmanagements
Bei den Aufgaben einer Integrationsmanagerin bzw. eines Integrationsmanagers kann es sich insbesondere um folgende Tätigkeiten handeln:

  • Aufsuchende, niedrigschwellige und kultursensible Beratung
  • Sozialbegleitung durch Einzelfallhilfe zu allen Fragen des alltäglichen Lebens und zu Perspektiven in Baden-Württemberg
  • Erfassung und Zusammenführung von freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (insbesondere Sprachen, Berufe, Geschlecht, Interessen), zum Beispiel zur Vermittlung in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
  • Informationen über Integrationsangebote vor Ort und ggf. Weiterleitung an die Regeldienste
  • Auswertung bzw. Überprüfung sowie Fortschreibung der individuellen Integrationspläne in regelmäßigen Gesprächen
  • Heranführung an geeignete Angebote von Ehrenamtlichen; ggf. gezielte Koordination des Einsatzes von Ehrenamtlichen (auf den Einzelfall ausgerichtet)
  • Information und Heranführung der Geflüchteten an zivilgesellschaftliche Strukturen und Vereine

1.3 Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Akteuren
Eine enge Verzahnung und Zusammenarbeit mit den kommunalen Integrationsbeauftragten, wo diese vorhanden sind, wird vorausgesetzt. Es gehört zu den Aufgaben der Integrationsbeauftragten, den im fallbezogenen Integrationsmanagement tätigen Personen ihre Kenntnisse über die regionalen und örtlichen Strukturen sowie Akteure im Bereich der Integration zu vermitteln und ihnen entsprechende Zugänge hierzu zu verschaffen. Die im Integrationsmanagement Tätigen sollen ihrerseits auf örtlich vertretene Integrations- bzw. Flüchtlingsbeauftragte in diesem Sinne zugehen und Vernetzungsmöglichkeiten nutzen.

Nach dem Übergang von der vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung soll an den zuvor mit Hilfe der Flüchtlingssozialarbeit bereits erreichten Stand der Integration möglichst nahtlos angeknüpft werden. Fallbezogenes Wissen und aufgebaute Strukturen sollen erhalten bleiben. Die im Integrationsmanagement tätigen Personen haben sich daher mit der Flüchtlingssozialarbeit auf Kreisebene eng abzustimmen. Fallbezogene Übergabegespräche können hierbei hilfreich sein.

Als Bindeglied zwischen geflüchteten Menschen und dem Ehrenamt sollen Integrationsmanagerinnen und -manager dazu beitragen, dass geflüchtete Menschen Teil der Zivilgesellschaft werden, in dem sie Zugänge zu Vereinen, örtlichen Initiativen, Mehrgenerationenhäusern etc. aufbauen. Hierbei soll auf bereits bestehende bürgerschaftliche Strukturen zurückgegriffen werden, wie die lokalen Netzwerke des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe.

Im Übrigen gehören hierzu auch Planungsgespräche mit örtlichen kommunalen, staatlichen, sozialen und zivilgesellschaftlichen Akteuren mit dem Ziel, Informationen über Bedarfe und mögliche Schwellen bestehender Angebote und ggf. Anstöße zu neuen Angeboten zu geben.

1.4 Anforderungen an die für das Integrationsmanagement eingesetzten Personen
Für die anspruchsvolle Aufgabe des Integrationsmanagements sollen nur solche Personen eingesetzt werden, die hierfür ausreichend qualifiziert sind.

Für die Tätigkeit als Integrationsmanagerin bzw. Integrationsmanager sind alternativ folgende Arten der Qualifikation möglich:

a) Ein Hochschulabschluss (ab dem akademischen Grad des Bachelors) eines der folgenden Studienfächer: Soziale Arbeit, Internationale Soziale Arbeit, Angewandte Psychologie, Sozialpädagogik, Migrationspädagogik, Pädagogik und fachähnliche Studiengänge.
b) Nicht dem Sozialwesen zurechenbare geeignete Hochschulabschlüsse (ab dem akademischen Grad des Bachelors), beispielsweise Public Management (öffentliche Verwaltung).
c) Ein mindestens mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, wenn zusätzlich eine geeignete Nachqualifizierung im Bereich des Integrationsmanagements nachgewiesen wird. Hiermit soll die Möglichkeit der Förderung insbesondere für Personen geboten werden, die ohne einschlägige akademische Qualifikation sind, jedoch aufgrund ihres Erfahrungswissens, eines lange währenden einschlägigen Engagements und ihrer Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten die Aufgaben des Integrationsmanagements erfolgreich wahrnehmen können.

Die Weiterbeschäftigung der bereits in der Integrationsarbeit einschlägig tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in einer Regelung im Sinne dieses Paktes und nach Maßgabe der vorgenannten Qualifikationsvoraussetzungen gewährleistet.

Zur Nachqualifizierung können geeignete Angebote von Fortbildungsträgern (beispielsweise der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen oder kommunaler Fortbildungseinrichtungen) genutzt werden.

Die Fortbildungskosten der Integrationsmanagerinnen und -manager werden aus Mitteln dieses Paktes als Teil der Personalkostenförderung finanziert. Die Nachqualifizierung soll grundsätzlich vor Beginn der Tätigkeit im Integrationsmanagement, spätestens unmittelbar nach Aufnahme dieser Tätigkeit durchgeführt werden. Eine Nachqualifizierung der im Integrationsmanagement eingesetzten Personen, die in der Integrationsarbeit bereits einschlägig tätig waren, ist nicht erforderlich.

Die Anstellungsträger haben die fachliche Qualifizierung der Integrationsmanagerinnen und -manager sicherzustellen und nehmen ihre Fachaufsicht aktiv wahr. Dies kann gegebenenfalls gemeinde- bzw. trägerübergreifend erfolgen.

Die Partner dieses Paktes streben an, dass beim Einsatz von Personen im Sinne der Fördervarianten b) und c) im Wege der Teambildung sichergestellt wird, dass auch Personen mit einer formalen Qualifikation im Sinne von Fördervariante a) in das örtliche Integrationsmanagement eingebunden sind. Daneben ist ein regelmäßiger gemeindeübergreifender fachlicher Austausch zweckmäßig.

Die Partner dieses Paktes gehen ferner davon aus, dass bei der Einstellung von Personen für das Integrationsmanagement bislang in der Erstaufnahme und der Vorläufigen Unterbringung beschäftigtes qualifiziertes Personal vorrangig berücksichtigt wird und diesbezüglich mit den Stadt- und Landkreisen sowie freien Trägern als Arbeitgebern geeignete Wege für eine weitere Beschäftigung in der Anschlussunterbringung gesucht werden.

Der kreis- und gemeindebezogene Modus für die Ressourcenverteilung sowie das Verfahren zur Bewilligung von Zuwendungen für das Integrationsmanagement sind in der Anlage geregelt.

2. Junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen

Zusatzmittel für AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter an beruflichen Schulen
Ziel des Bildungsgangs Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) ist es, Jugendliche mit Förderbedarf so vorzubereiten, dass sie eine Ausbildung erfolgreich abschließen können. Ein Erfolgsfaktor dabei sind sogenannte AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter, die Schülerinnen und Schüler sowie Betriebe insbesondere im Praktikum und beim Übergang in die Ausbildung unterstützen. Durch die Flüchtlinge nimmt die Zahl der AVdual-Schülerinnen und -Schüler erheblich zu. Mit den Mitteln des Paktes kann dem zusätzlichen Stellenbedarf bei den AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern entsprochen werden.

Zusatzmittel für die Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler. Sie leistet eine wertvolle Unterstützung zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Mit Mitteln des Paktes soll die Schulsozialarbeit im Hinblick auf den erhöhten Bedarf für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung an öffentlichen Schulen angepasst und verstärkt werden.

Förderung von Jugendberufshelferinnen und -helfern
Jugendberufshelferinnen und -helfer beraten und begleiten Schülerinnen und Schüler mit sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf, nicht zuletzt auch junge Flüchtlinge, beim Übergang von der Schule in den Beruf. Sie ergänzen wirksam die Arbeit der Lehrkräfte insbesondere in berufsvorbereitenden Bildungsgängen, wie zum Beispiel dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) an beruflichen Schulen.

3. Spracherwerb fördern

Spezifische Angebote zum Spracherwerb
Mit der VwV Deutsch für Flüchtlinge fördert das Land unabhängig vom Pakt für Integration ein die Integrationskurse des Bundes ergänzendes Sprachkursangebot. Durch zusätzliche Mittel des Paktes soll eine Erweiterung um zielgruppenorientierte Angebote in kommunaler Steuerung erreicht werden. Hierzu zählen spezielle Angebote für Eltern oder bestimmte Tätigkeitsfelder oder die berufsbegleitende Teilnahme an Sprachkursen.

4. Bürgerschaftliche Strukturen und das Ehrenamt fördern

Zusatzmittel und Weiterentwicklung des Landesprogramms „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“

Mit den Mitteln des Paktes soll das Landesprogramm „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ qualitativ weiterentwickelt und neu ausgerichtet werden hin zu einem Landesprogramm „Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“. Hierdurch soll den sich ändernden Rahmenbedingungen und dem Erfordernis langfristiger Integrationsprozesse Rechnung getragen werden. Zentral ist unter anderem die Umgestaltung der Kommunalen Flüchtlingsdialoge zu sozialräumlichen Gesellschaftsdialogen, bei denen alle Beteiligten gemeinsam Perspektiven für ihr Zusammenleben entwickeln und konkrete Umsetzungsstrategien formulieren.

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