Korruptionsverhütung und -bekämpfung

Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz vor Bestechung

Das Ansehen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung sind für einen Rechtsstaat von grundlegender Bedeutung. Die Verhütung und Bekämpfung von Korruption ist daher ein wichtiges Ziel des Landes Baden-Württemberg.
 
Wesentliche Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung vom 15. Januar 2013 enthalten. Neben den dort niedergelegten allgemein gültigen und organisatorischen Regelungen gibt es für spezielle Themenfelder wie zum Beispiel Sponsoring oder die Annahme von Geschenken Sonderregelungen.

Koordinierungsgruppe und anonyme Hinweismöglichkeit

Zur verstärkten Verhütung und Bekämpfung von Korruption hat die Landesregierung die „Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung“ (KGK) beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg eingerichtet. Sie stellt die Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden sicher und erarbeitet Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.

Bürgerinnen und Bürger können Hinweise neben den üblichen Kontaktwegen auch online über ein anonymes Postfachsystem an die Polizei übermitteln. Das Landeskriminalamt bewertet die eingehenden Hinweise und kann bei Bedarf Rückfragen stellen. Der Hinweisgeber bleibt stets anonym.

Vertrauensanwalt: Neutraler Ansprechpartner bei Verdachtsmomenten

Als unabhängiger Ansprechpartner steht Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten und Geschäftspartnern der Landesverwaltung der Vertrauensanwalt zur Korruptionsverhütung zur Verfügung. Er nimmt Mitteilungen entgegen, die auf ein Fehlverhalten von Beschäftigten oder von Dritten zu Lasten des Landes hinweisen und prüft diese auf Glaubwürdigkeit und strafrechtliche Relevanz. Ziel seiner Arbeit ist dabei die Aufklärung von Korruptionssachverhalten. Auf Wunsch kann der Vertrauensanwalt dem Hinweisgeber Verschwiegenheit zusichern.

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