Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern kritisieren den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Die geplanten Änderungen stehen im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu nationalen Fußverkehrsstrategie. Die Beauftragten fordern deshalb eine Überarbeitung der Verordnung:
- Die Regeln zum Abstand beim Überholen von Fußgängern sollen für E-Roller in den geplanten Änderungen nicht mehr gelten. E-Roller haben ein höheres Unfallrisiko als Fahrräder. Die Beauftragten fordern deshalb, dass Fahrräder und E-Roller beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand halten sollen.
- An Fußübergängen, auf Bodenleitsystemen oder Kreuzungen geparkte oder auf Gehwegen liegende E-Roller sind Stolperfallen und zwingen oft zum Ausweichen auf die Straße. Dadurch werden Fußgänger und besonders mobilitätseingeschränkte, blinde und sehbehinderte Menschen gefährdet. Im Entwurf wird das Parken auf Gehwegen erlaubt. Die Beauftragten fordern deutschlandweit einheitliche Abstellregeln und verbindliche Abstellflächen. Gemeinden sollen das Abstellen für E-Roller an besonders gefährlichen Stellen verbieten können.
- E-Roller sollen zukünftig auch Gehwege nutzen dürfen, die für Fahrräder frei sind (Verkehrszeichen „Radverkehr frei“). E-Roller sind leise, viele Menschen können sie nicht oder nicht rechtzeitig über das Gehör wahrnehmen. Zudem sind sie schneller als die auf diesen Wegen erlaubte Schrittgeschwindigkeit. Dadurch steigt das Risiko für Unfälle. Die Beauftragten fordern daher, dass das Verkehrszeichen zu „Radverkehr Schritttempo“ geändert wird.
- Die Strafen für das Benutzen von Handys beim Rad- oder E-Rollerfahren sollen erhöht werden. Die Strafen für das unerlaubte oder zu schnelle Fahren auf Gehwegen soll für E-Roller, Fahrräder und Autos gleich hoch sein.