Gesetz: UN-Behindertenrechtskonvention tritt in Deutschland in Kraft
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist seit 26. März 2009 für Deutschland rechtsverbindlich. Das Übereinkommen greift auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen zurück. Es formuliert zentrale Bestimmungen dieser Papiere für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und stärkt so deren volle und diskriminierungsfreie Teilhabe und Selbstbestimmung.
Umsetzung im Land: Landes-Behindertenbeirat verabschiedet Bericht über Handlungsfelder und Ziele in Baden-Württemberg
Die ersten Impulse für einen Umsetzungsplan der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg kommen bewusst aus der Mitte der betroffenen Menschen: Eine Arbeitsgruppe des Landes-Behindertenbeirats formuliert Ziele für die Handlungsfelder Bildung, Erziehung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Barrierefreiheit, Kultur, Freizeit, Sport sowie Persönlichkeitsrechte. Diesen Bericht verabschiedet der Landes-Behindertenbeirat am 28. Januar 2011.
Bund: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung vorgestellt
Am 15. Juni 2011 beschließt das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Dieser wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit den Ländern, Ressorts und Behindertenverbänden erarbeitet. Die Bundesregierung beschreibt darin die Herausforderungen, Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die nächsten zehn Jahre. Der Aktionsplan wird regelmäßig geprüft und entsprechend weiterentwickelt.
Maßnahmenplan: Landes-Behindertenbeirat verabschiedet Diskussionsentwurf für den Umsetzungsplan von Baden-Württemberg
In seiner Sitzung am 27. April 2014 beschließt der Landes-Behindertenbeirat einen Diskussionsentwurf für den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Der Entwurf basiert auf einem Maßnahmenpapier der Arbeitsgruppe des Landes-Behindertenbeirats. Diese war beauftragt worden, Maßnahmen zu den von ihr zuvor beschriebenen Handlungsfeldern und Zielen auf Landesebene zu konkretisieren.
Beteiligung: Start der vier Regionalkonferenzen in Tübingen
Die betroffenen Menschen mit Behinderungen im Land sollen umfassend an der Erarbeitung des Umsetzungsplans für Baden-Württemberg beteiligt werden. So nutzen etwa 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, auf landesweit vier Regionalveranstaltungen ihre Vorstellungen und Anliegen sowie Ergänzungen zum Diskussionsentwurf des Landes-Behindertenbeirats einzubringen. Die Regionalkonferenzen finden am 30. November 2012 in Tübingen, am 20. März 2013 in Stuttgart, am 5. Juni 2013 in Mannheim und am 13. September 2013 in Freiburg statt.
Beteiligung: Bericht über Ergebnisse der Regionalkonferenzen als Anregung für Landesaktionsplan
Der Landes-Behindertenbeirat bestätigt die Ergebnisse der Regionalkonferenzen als wertvolle Grundlage für einen baden-württembergischen Umsetzungsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention. Im Nachgang hierzu werden von einzelnen Mitgliedern des Landes-Behindertenbeirats ergänzende Anmerkungen gemacht, die ebenfalls dokumentiert sind. Der Bericht über die Ergebnisse beinhaltet somit vielfältige Anregungen für den weiteren Prozess der Erarbeitung eines Landesaktionsplans.
Land: Landes-Behindertenbeauftragter übergibt Vorschläge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an die Landesregierung
Der Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer übergibt die Vorschläge des Landes-Behindertenbeirats zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an die Landesregierung. Die Vorschläge richten sich auch an die Verantwortlichen in den Kommunen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie an den Bund.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist seit 26. März 2009 auch für Deutschland rechtsverbindlich. Das Übereinkommen greift auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen zurück. Es formuliert zentrale Bestimmungen dieser Papiere für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und stärkt so deren volle und diskriminierungsfreie Teilhabe und Selbstbestimmung. Es geht nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern um unteilbare Grund- und Menschenrechte und die Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land
Anknüpfend an den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. Juni 2011 wird in Baden-Württemberg ein eigener Umsetzungsplan bzw. Landesaktionsplan erarbeitet. Dies geschieht in Kooperation mit Betroffenenverbänden, den Sozialverbänden sowie mit den Kommunen. Besondere Schwerpunkte sollen dabei auf der Inklusion im Arbeitsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung liegen. Um die UN-Konvention auf regionaler Ebene umzusetzen, müssen weitere Aktionspläne beispielsweise von Kommunen, Vereinen und Unternehmen folgen.
Landes-Behindertenbeirat verabschiedet Maßnahmenpapier
Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg wurde bewusst der Bottom-Up-Ansatz gewählt. Hierbei koordiniert der Landes-Behindertenbeauftragte die Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderungen. Die ersten Impulse für einen Landesaktionsplan kamen bewusst aus der Mitte der betroffenen Menschen: Eine Arbeitsgruppe des Landes-Behindertenbeirats formulierte Ziele für die Handlungsfelder Bildung, Erziehung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Barrierefreiheit, Kultur, Freizeit, Sport sowie Persönlichkeitsrechte. Diesen Bericht verabschiedete der Landes-Behindertenbeirat am 28. Januar 2011. Darüber hinaus wurde die Arbeitsgruppe beauftragt, Maßnahmen zu den beschriebenen Handlungsfeldern und Zielen auf Landesebene zu konkretisieren. In seiner Sitzung am 27. April 2012 beschloss der Landes-Behindertenbeirat schließlich einen Diskussionsentwurf für den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Regionalkonferenzen: In eigener Sache beteiligen und mitgestalten
Die UN-Konvention gibt vor, was nur logisch ist: Die betroffenen Menschen mit Behinderungen im Land sollen umfassend an der Erarbeitung des Umsetzungsplans für Baden-Württemberg beteiligt werden. So nutzten etwa 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, auf landesweit vier Regionalkonferenzen ihre Vorstellungen und Anliegen sowie Ergänzungen zum Diskussionsentwurf des Landes-Behindertenbeirats einzubringen. Die Regionalkonferenzen fanden am 30. November 2012 in Tübingen, am 20. März 2013 in Stuttgart, am 5. Juni 2013 in Mannheim und am 13. September 2013 in Freiburg statt.
Der Landes-Behindertenbeirat hat die Ergebnisse der Regionalkonferenzen am 28. Januar 2014 als wertvolle Grundlage für einen baden-württembergischen Umsetzungsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention bestätigt. Im Nachgang hierzu wurden von einzelnen Mitgliedern des Landes-Behindertenbeirats ergänzende Anmerkungen gemacht, die ebenfalls dokumentiert sind. Der Bericht über die Ergebnisse beinhaltet somit vielfältige Anregungen für den weiteren Prozess der Erarbeitung eines Landesaktionsplans.
Landes-Behindertenbeauftragter übergibt Ergebnisse der Regionalkonferenzen an die Landesregierung
Der Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer hat die Vorschläge des Landes-Behindertenbeirats zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 6. Mai 2014 an die Landesregierung übergeben. Damit ist eine weitere Etappe auf dem Weg der Inklusion in Baden-Württemberg erreicht. Gerd Weimer betonte, dass Exekutive und Legislative in gleicher Weise gefordert sind, ihr Handeln im Lichte der UN-Konvention zu reflektieren. Die Vorschläge richteten sich auch an die Verantwortlichen in den Kommunen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie an den Bund. Der Landes-Behindertenbeauftragte rief außerdem erneut das zentrale Anliegen der UN-Konvention in Erinnerung: Gemäß der Prämisse „Nichts über uns ohne uns“ sind Menschen mit Behinderungen in dem weiteren Prozess in allen Bereichen und auf allen Ebenen zu beteiligen.