Transparenz

Landesinformationsfreiheitsgesetz

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Frau auf Amt am Tresen

Nach dem neuen Landesinformationsfreiheitsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar betroffen sind.

Damit schafft die Landesverwaltung Transparenz und erleichtert die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Viele Informationen aus dem Sozialministerium finden Sie aber auch, ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Eine Vielzahl weiterer Informationen – unter anderem über veröffentlichte Berichte, Broschüren, Listen, Pläne, Pressemeldungen und Statistiken – finden Sie auf dieser Website unter Haushalt und unter Presse, Publikationen und Mediathek.

Ein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird. Für die Bearbeitung wäre es hilfreich, wenn Sie bei der Antragstellung ausdrücklich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Bezug nehmen. Nähere Informationen über Anspruch und Verfahren können Sie dem Gesetzestext (PDF) entnehmen. Bitte beachten Sie, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage Gebühren anfallen können. Sollten diese voraussichtlich mehr als 200 Euro betragen, werden Sie vorab informiert.

Wenn Sie einen Antrag elektronisch stellen wollen, können Sie unabhängig vom Themengebiet folgende E-Mailadresse verwenden: E-Mail. Die allgemeinen Kontaktdaten des Ministeriums finden Sie im Impressum.