Arbeitslosenzahlen

Arbeitsmarkt im Südwesten stabil

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Die Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg ist im Mai erneut leicht gesunken. Die Arbeitslosenquote ging auf 4,0 Prozent zurück (April: 4,2 Prozent). Im bundesweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg damit auf Platz Zwei. Bei der Jugendarbeitslosigkeit hat der Südwesten mit 2,8 Prozent bundesweit die niedrigste Arbeitslosenquote.

Die Arbeitslosenzahl sank im Vergleich zum Vormonat um 4.132 auf 234.087 Personen. „Der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg zeigt sich stabil. Die Zahl der Beschäftigten befindet sich weiterhin auf einem hohen Niveau, mehr als 4 Millionen Menschen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach“, sagte Eva Strobel, Leiterin der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit.

Bundesregierung muss gegen gegen Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen vorgehen

Arbeitsministerin Katrin Altpeter und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid fordern die Bundesregierung erneut mit Nachdruck auf, entschieden gegen Missbrauch in der Leiharbeit und bei Werkverträgen vorzugehen. „Es ist ein Skandal und für uns nicht akzeptabel, dass auch in Baden-Württemberg Menschen mit Dumpinglöhnen abgespeist werden für Arbeiten, die eigentlich von Stammbelegschaften und zu anständigen Löhnen ausgeführt werden müssen“, erklärten die Minister. Angesichts jüngst öffentlich gewordener Verdachtsfälle gegen Unternehmen wiesen sie darauf hin, dass Baden-Württemberg bereits Anfang Mai erfolgreich eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht hat. „Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen gegen die Ausbeutung von Beschäftigten zu schaffen“, so Altpeter und Schmid.

Ministerin Altpeter und Minister Schmid beobachten mit Sorge, dass offenbar immer mehr Unternehmen Werkvertragskonstruktionen einsetzen mit dem Ziel, bestehende Tarifverträge zu umgehen. Bei diesen so genannten Schein-Werkverträgen wird die Vertragsform formell als Werkvertrag deklariert, tatsächlich handelt es sich jedoch um Arbeitnehmerüberlassung. Dadurch wird die tarifliche Lohnuntergrenze umgangen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen von Werkverträgen beschäftigt werden, erhalten zum Teil Löhne von nur wenig mehr als 6 Euro. „Anders ausgedrückt: Die Absicht hinter Schein-Werkverträgen heißt Lohndumping“, so Ministerin Altpeter. „Die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten mittels solcher Schein-Werkverträge ist nicht hinnehmbar und muss künftig verhindert werden.“

Auch bei der Leiharbeit sehen die Minister dringenden Regelungsbedarf. Leiharbeit wird von einem Teil der Unternehmen inzwischen als Dauereinsatzstrategie genutzt, wobei die Entlohnung der Leiharbeitskräfte in der Regel deutlich geringer ist als die der Stammbeschäftigten. „Dadurch werden reguläre Arbeitsplätze verdrängt“, so Ministerin Altpeter. Sie will, dass die Leiharbeit auf ihre eigentlichen Kernfunktionen, nämlich die Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen, zurückgeführt wird. „Um Lohndumping im Bereich der Leiharbeit effektiv zu verhindern, muss gesetzlich geregelt werden, dass Stammbelegschaft und Leiharbeiter für die gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden“, betonte Minister Schmid.

Die Minister: „Mit unserer Bundesratsinitiative haben wir die Bundesregierung aufgefordert, endlich umfassende gesetzliche Veränderungen auf den Weg zu bringen, um die Voraussetzungen für „Gute Arbeit“ in Deutschland zu schaffen. Für uns ist das ein entscheidender Schritt, um die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft zu überwinden. Jetzt muss die Bundesregierung zeigen, wie wichtig ihr soziale Gerechtigkeit wirklich ist.“