LADS

Beratungsanfragen an die LADS im Jahr 2025 erreichen neuen Höchststand

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) hat sich als Erstanlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung im Land etabliert. Im Jahr 2025 haben sich insgesamt 385 Personen ratsuchend an LADS gewandt.

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Diagramm zeigt Anzahl aller Beratungsanfragen an die LADS von 2019 bis 2025; 2019: 75, 2020: 242, 2021: 221, 2022: 301, 2023: 303, 2024: 300, 2025: 385.
Anmerkung: Die Erfassung erfolgt auf Grundlage des Kategoriensystems für die Falldokumentation des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd). Zwischen 2024 und 2025 hat sich das Kategoriensystem durch die Einführung der digitalen Akte des advd verändert, die Zahlen von 2019 bis 2024 sind mit den Zahlen von 2025 daher nur bedingt vergleichbar.

Ziel des Landes Baden-Württemberg ist, dass Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, damit nicht alleine bleiben, sondern Beratung und Unterstützung erhalten. Die LADS steht als Erstanlaufstelle allen Betroffenen von Diskriminierung zur Verfügung. Nachdem die Anzahl der Anfragen an die LADS in den letzten Jahren konstant bei circa 300 lag, ist sie im Jahr 2025 auf insgesamt 385 Anfragen angestiegen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass dies nicht die Anzahl der Diskriminierungen widerspiegelt, die tatsächlich in Baden-Württemberg stattfinden. Die meisten Menschen, die eine Diskriminierung erfahren, melden dies nicht. Zum einen ist vielen Personen nicht bewusst, dass das, was sie erlebt haben, eine Diskriminierung ist, zum anderen ergreifen viele Betroffenen keine Maßnahmen, um sich gegen erlebte Diskriminierungen zu wehren.

Bei den Anfragen an die LADS wird differenziert zwischen den Anfragen, die sich auf eine erlebte oder beobachtete Diskriminierung beziehen (im Jahr 2025 betraf dies 300 von 385 Anfragen) und Anfragen, bei denen ratsuchende Personen andere Anliegen haben und die keine Diskriminierung betreffen (im Jahr 2025 betraf dies 85 von 385 Anfragen). Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Differenzierung auf Grundlage der Schilderungen der ratsuchenden Personen erfolgt. Die LADS nimmt keine rechtliche Bewertung der Anfragen vor. In den nachfolgenden Auswertungen wurden ausschließlich jene Anfragen einbezogen, die sich auf eine erlebte oder beobachtete Diskriminierung beziehen.

Diskriminierungen machen vor keinem Lebensbereich halt (vergleiche Graphik 2), wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierungen müssen daher in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens ansetzen. Hauptsächlich berichten Betroffene von Diskriminierungen in den Lebensbereichen Arbeit (unter anderem bei der Bewerbung oder am Arbeitsplatz), Güter und Dienstleistungen (unter anderem in Einzelhandel, Gastronomie, Banken- und Versicherungsleistungen), Behörden (unter anderem bei Landesbehörden und kommunalen Ämtern), sowie im Bereich Bildung (unter anderem in der frühkindlichen Bildung, in Schulen und Hochschulen).

Diagramm zeigt Anzahl aller Beratungsanfragen an die LADS im Jahr 2025 je Lebensbereich. Andere: 1, Soziale Dienste: 1, Justiz: 4, Verkehr: 6, Öffentlicher Raum: 6, Medien/Internet: 7, keine Angabe: 8, Persönlicher Nahbereich: 9, Polizei: 12, Gesundheit/Pflege: 14, Wohnen: 16, Bildung: 38, Behörden: 41, Güter und Dienstleistungen: 42, Arbeit: 95.
ANMERKUNG: Die Erfassung erfolgt auf Grundlage des Kategoriensystems für die Falldokumentation des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd). Die Gesamtzahl (N = 300) erfasst alle genannten Lebensbereiche (Mehrfachnennungen sind nicht möglich), diese entspricht daher der Gesamtzahl der Anfragen an die LADS, die eine Diskriminierung betreffen (N= 300). Anfragen an die LADS, die keine Diskriminierungen betreffen (N=85), sind nicht abgebildet. LESEBEISPIEL: Von allen Anfragen an die LADS im Jahr 2025 bezogen sich 95 Anfragen auf eine Diskriminierung im Lebensbereich Arbeit.

Unter allen Anfragen, die im Jahr 2025 an die LADS gerichtet wurden, wurden rassistische Gründe sowie ableistische Gründe (Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen) für eine Diskriminierung am häufigsten genannt. Dies setzt einen Trend fort, der sich seit 2019 abzeichnet. Insgesamt decken die gemeldeten Diskriminierungen alle Diskriminierungsgründe ab (vergleiche Graphik 3). Nach Diskriminierungen aus rassistischen sowie aus ableistischen Gründen finden sich an zweiter und dritter Stelle der am häufigsten genannten Diskriminierungsgründe Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters sowie des Geschlechts.

Diagramm zeigt Anzahl aller Beratungsanfragen an die LADS im Jahr 2025 je Diskriminierungsgrund. Andere: 1, Gewicht: 2, Weltanschauung: 2, Aussehen/Lookism: 3, Aufenthaltsstatus: 3, Familienstand: 3, Sexuelle Identität/Sexualitätsbezogene Diskriminierung: 6, Antisemitismus: 6, Religion/Religionsdiskriminierung: 7, Fürsorgeverantwortung: 8, Sozialer Status/Klassismus: 9, Sprache/Sprachdiskriminierung: 10, Staatsangehörigkeit: 15, keine Angabe: 24, Geschlecht/Sexismus: 26, Lebensalter/Ageismus: 27, Ableismus: 68, Rassismus: 138.
ANMERKUNG: Die Erfassung erfolgt auf Grundlage des Kategoriensystems für die Falldokumentation des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd). Die Gesamtzahl (N = 358) erfasst alle genannten Machtverhältnisse (Mehrfachnennungen sind möglich), diese entspricht daher nicht der Gesamtzahl der Anfragen an die LADS, die eine Diskriminierung betreffen (N= 300). Anfragen an die LADS, die keine Diskriminierungen betreffen (N=85) sind nicht abgebildet. LESEBEISPIEL: Im Rahmen aller Anfragen an die LADS im Jahr 2025 wurden 138 Mal rassistische Gründe für eine gemeldete Diskriminierung genannt.

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Quelle:

Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS)