Werkverträge

Gute und sichere Arbeit statt prekärer Beschäftigung

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Werkverträge sind unstrittig, solange sie zu einer sinnvollen Arbeitsverteilung führten. „Das Problem besteht im Missbrauch von Werkverträgen als Instrument zum gezielten Lohndumping“, sagte Arbeitsministerin Katrin Altpeter im Landtag. Baden-Württemberg setzt sich daher im Bund dafür ein, diesen Missbrauch gesetzlich zu unterbinden.

Es mehren sich die Anzeichen, dass Arbeitgeber wegen der zunehmenden Regulierung in der Leiharbeit, verstärkt in die Grauzone der Werkvertragsarbeit auswichen, sagte Altpeter. Im Handel, so schätzen die Gewerkschaften, gäbe es mehrere Hunderttausend Beschäftigte mit Werkverträgen. In der Automobilindustrie läge der Anteil der Arbeitnehmer mit Werkverträgen bei gut fünf Prozent, unterstrich Altpeter.

„Die hohe Zahl der Erwerbstätigen und die niedrige Arbeitslosenquote in unserem Land, darf nicht den Blick auf die wachsende atypische und prekäre Beschäftigung verstellen. Denn damit sind Beschäftigungsrekorde sehr teuer erkauft.“ Denn man sähe, dass durch den verstärkten Einsatz von Scheinwerkverträgen Tarifverträge umgangen und Lohnuntergrenzen unterlaufen werden.

„Das macht deutlich, dass wir in Deutschland endlich einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro brauchen. Es geht nicht nur darum, Menschen in Beschäftigung zu bringen, sondern muss uns auch um die Qualität der Beschäftigung gehen“, sagte Ministerin Altpeter. Denn wir brauchen gute und sichere Arbeit, von der die Menschen leben können.

Daher habe sich Baden-Württemberg vorgenommen zum Musterland für gute Arbeit zu werden. Dafür hat die Landesregierung unter anderem einen Antrag für gute und sicher Arbeit in den Bundesrat eingebracht. Dabei ging es auch darum das Umgehen von Arbeitnehmerrechten durch Scheinverträge zu verhindern. Altpeter hob hervor, dass der Antrag an den Stimmen der schwarz-gelb regierten Länder scheiterte. Sie forderte daher die Bundesregierung auf, endlich Farbe zu bekennen. Nicht mehr das Problem zu leugnen, sondern entsprechende gesetzliche Regelungen gegen Ausbeutung von Beschäftigten zu schaffen.