Rechtsverordnung

Landesregierung verschärft infektionsschützende Maßnahmen

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Ein Zettel weist auf die vorläufige Schließung eines Ladengeschäfts hin.

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, den 21. März 2020.

Update 20. März 2020

Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft. Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:

  1. Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  3. Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz zum Arbeitsplatz, zum Wohnort zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  4. Frisöre müssen schließen.

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen

Die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Samstag, den 21. März 2020.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 20. März 2020) (PDF)

Das Wirtschaftsministerium hat eine Übersicht aller Geschäfte veröffentlicht, die gemäß der Corona-Verordnung geöffnet bleiben dürfen oder geschlossen werden müssen: Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (PDF)

Unternehmen, Kammern und Verbände können sich mit weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften ab sofort an das Postfach coronaverordnung@wm.bwl.de wenden.

Weitere Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmer finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Website des Kultusministeriums.

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