Ältere Menschen

Neues Gesetz fördert selbstbestimmtes Wohnen im Alter

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Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sollen selbstbestimmt und selbstständig wohnen können. Dieses Ziel verfolgt das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.

Das bisherige Heimrecht kennt nur das Leben im Pflegeheim oder das Wohnen zu Hause. Diese beiden Pole passen aber nicht mehr zu den heutigen Erwartungen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen. Das neue Gesetz fördert deshalb „eine bisher nie dagewesene Vielfalt von Wohn- und Versorgungsformen zwischen der Pflege zu Hause und stationären Einrichtungen“, machte Sozialministerin Altpeter deutlich.

Die Landesregierung schaffe so  die Voraussetzungen dafür, dass die Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden oder in einer gemeinschaftlichen Wohnform leben können, so Altpeter. „Mit diesem Gesetz sind wir bundesweit Vorreiter. Wir setzen ein klares Zeichen für mehr Lebensqualität, mehr Selbstbetimmung und mehr Teilhabe für Menschen mit Pflege- bzw. Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderung.“

Ambulant vor stationär

„Ambulant vor stationär“ ist einer der zentralen Grundsätze des neuen Gesetzes. Es ermöglicht vielfältige Gestaltungsspielräume bis hin zu neuen gemeinschaftlichen Wohnformen. „Wir schaffen damit Anreize zur Etablierung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg.“

Neue Wohnformen im Alter

Eine dieser neuen Wohnformen ist die selbstverantwortete Wohngemeinschaft. Die Bewohnerinnen und Bewohner regeln hier ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich. Sie wählen den Umfang ihrer Pflege- und Unterstützungsleistungen selbst und gestalten die Lebens- und Haushaltsführung gemeinschaftlich. Solche WGs ähneln stark dem Leben in den eigenen vier Wänden. Deshalb ist hier keine regelmäßige staatliche Aufsicht erforderlich.

Allerdings müssen solche Wohngemeinschaften der Heimaufsicht angezeigt werden. Leben in der WG Menschen, die etwa dement sind und unter rechtlicher Betreuung stehen, muss nachgewiesen werden, dass Angehörige, Betreuer oder Ehrenamtliche regelmäßig in die Alltagsgestaltung eingebunden sind.

Für ambulant betreute Wohngemeinschaften, die von einem Träger wie zum Beispiel von Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen angeboten werden, sieht der Gesetzentwurf höchstens acht Bewohnerinnen und Bewohner vor. Eine Präsenzkraft muss täglich rund um die Uhr anwesend sein. Da die Bewohner ihr Leben und den Tagesablauf nur noch teilweise selbst bestimmen können, sieht das Gesetz hier eine staatliche Aufsicht vor. Ein Anbieter organisiert das Wohnen und einen Teil der Unterstützungsleistungen für diese Wohngemeinschaften. Über ihre Pflegeleistungen dagegen müssen die Bewohnerinnen und Bewohner selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden können.

Eine zentrale Neuerung des geplanten Gesetzes ist also die flexible Heimaufsicht: Der staatliche Schutzauftrag für pflegebedürftige Menschen wird auf die jeweilige Wohnform mit ihren spezifischen Bedingungen zugeschnitten.

Mehr Transparenz, weniger Bürokratie

Das neue Gesetz soll zudem mehr Transparenz schaffen und Bürokratie abbauen. Die Leistungsangebote stationärer Einrichtungen und ambulant betreuter Wohngemeinschaften müssen allen Interessierten zugänglich sein. Stationäre Einrichtungen müssen den Prüfbericht der Heimaufsicht auslegen und auf Antrag aushändigen.

Der Landtag berät Ende März über den Gesetzentwurf. Wenn er dem Gesetzentwurf zustimmt, kann das neue Gesetz Mitte 2014 in Kraft treten.

Interview mit Sozialministerin Katrin Altpeter: „Wir fördern Lebensqualität und Selbstbestimmung”

Pressemitteilung