Bundesrat

Umfassendes neues Behindertenrecht beschlossen

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Auf Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland kommt ein umfassendes neues Rechtspaket zu. Zwei Wochen nach dem Bundestag beschloss am Freitag, 16. Dezember 2016, auch der Bundesrat das Bundesteilhabegesetz. Im Grundsatz hat das Gesetz als Ziel, dass niemand mehr über den Kopf der 7,6 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung hinweg entscheiden soll.

Die Eingliederungshilfe für Behinderte wird aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe gelöst. Die Ansprüche werden im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben. Mehrausgaben von rund 780 Millionen Euro pro Jahr sind vorgesehen.

Partnereinkommen werden nicht mehr auf die Eingliederungshilfe angerechnet. 2.600 Euro vom eigenen Einkommen durften Bezieher von Eingliederungshilfe bisher selbst behalten. Der Freibetrag steigt auf zunächst 27.600 Euro und 2020 auf 50.000.

Die Kostenträger von Eingliederungshilfe – Kommunen und Länder – sollen etwa Assistenten zur Fortbewegung mehrerer Betroffener gemeinsam gewähren können. Dieses sogenannte Poolen hatte heftige Kritik ausgelöst. Für die 700.000 Betroffenen in Werkstätten soll etwa durch ein Budget für Arbeit der Weg in den regulären Arbeitsmarkt leichter werden. Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent sollen helfen.

In einer Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass der Bund die Mehrkosten für Länder und Kommunen nicht übernimmt.

Quelle:

dpa