Pflege

Würdevolles Leben in der Mitte der Gesellschaft

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Die Menschen im Land sollen im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Das ist das Ziel des geplanten Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes, das Sozialministerin Katrin Altpeter in den Landtag eingebracht hat.

Das neue Gesetz soll das alte Heimrecht ablösen. Das kannte nur die Alternativen Pflegeheim oder Wohnen zu Hause. Dies passe nicht mehr in die Zeit, machte Altpeter deutlich. „Die Menschen wollen heute selbstbestimmt und in Würde ihr Lebensumfeld gestalten, auch wenn sie auf Pflege, Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Sie wollen auch im Alter oder bei Behinderungen mitten im Leben und mitten in der Gesellschaft bleiben.“ Es gebe einen Wunsch nach Pflege- und Unterstützungsangeboten, die zur jeweils eigenen Lebenssituation passen und sich in das vertraute Lebensumfeld einfügen.

Neue Wohnformen schaffen Lebensqualität und Normalität

Darauf gibt das geplante Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes eine Antwort: „Es bietet eine nie dagewesene Vielfalt unterschiedlichster, eigenständiger Wohn- und Versorgungsformen“, so Altpeter. Gerade bei wohnortnahen, gemeinschaftlichen Wohnformen schaffe es neue Möglichkeiten. „Zur Wahl stehen vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften und solche Wohngemeinschaften, die ein Anbieter verantwortet.“

Die Landesregierung strebe für Baden-Württemberg ein tragfähiges und dynamisches Netzwerk von Wohn- und Versorgungsangeboten an, das allen Menschen im Alter und mit Behinderungen individuelle Lösungen biete, sagte die Sozialministerin. „Das WTPG fördert eine Vielzahl innovativer Wohnformen, stärkt das zivilgesellschaftliche Engagement und schafft so die Voraussetzung dafür, dass Menschen so lange wie möglich in einer vertrauten Umgebung leben können.“

Drei Fragen an... Sozialministerin Katrin Altpeter: Wir fördern Lebensqualität und Selbstbestimmung

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