Diamorphinbehandlung

150.000 Euro für geplante Stuttgarter Substitutionspraxis

Das Sozialministerium stellt 150.000 Euro für die Einrichtung der geplanten Substitutionspraxis in Stuttgart zur Verfügung, in der ab 2014 schwerst drogenabhängige Menschen mit Diamorphin versorgt werden sollen.

Mit dem Geld werden die für die Eröffnung der Praxis erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen wie die Einrichtung eines Tresorraums und eine Gefahrenmeldeanlage finanziert. Sozialministerin Katrin Altpeter zeigte sich am Donnerstag (8. August) erfreut, dass der Praxiseröffnung durch die Zusage der Landesförderung und der Einigung des Stuttgarter Gemeinderats auf den Standort Kriegsbergstraße nichts mehr im Weg steht. „Wenn in Stuttgart ab 2014 die ersten Patienten behandelt werden, dann ist das ein wichtiges Signal für den weiteren Ausbau von diamorphingestützter Substitution insgesamt“, so die Ministerin. Altpeter hat sich von Beginn an für die Realisierung des Vorhabens in der baden-württembergischen Landeshauptstadt eingesetzt.

Bundesweit erster neuer Standort zur Diamorphinbehandlung

Mit der Praxis in Stuttgart entsteht bundesweit der erste neue Standort zur Diamorphinbehandlung über die im Rahmen eines früheren Bundesmodellvorhabens bereits eingerichteten Standorte hinaus. Die Landeshauptstadt fördert das Vorhaben mit ganz erheblichen Mitteln. Bis heute gibt es in Baden-Württemberg lediglich in Karlsruhe eine Suchtpraxis. Dort werden in Fortsetzung des ehemaligen Modellprojekts rund 30 schwerst Drogenabhängige mit Diamorphin substituiert.

Sozialministerin Altpeter hat sich stets für den Aufbau weiterer diamorphingestützter Substitutionspraxen über das Modellvorhaben hinaus eingesetzt. „Für Schwerstabhängige, die seit vielen Jahren suchtkrank sind und denen mit anderen Behandlungsformen bislang nicht ausreichend geholfen werden konnte, ist die Behandlung mit Diamorphin eine erprobte alternative Hilfe. Diese Art der Substitution kann nicht nur den allgemeinen Gesundheitszustand der Patienten verbessern oder zumindest stabilisieren, sondern ermöglicht ihnen auch wieder eine soziale oder sogar berufliche Teilhabe“, so die Ministerin. 

Um die Einrichtung weiterer Standorte im Land zu fördern, hat Altpeter deshalb u.a. eine deutliche Erhöhung des Landes-Investitionskostenzuschusses für die Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsstandards durchgesetzt – von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Stuttgart ist der erste Standort, der von dieser neuen Regelung profitiert. Auch auf Bundesebene hat sich die Ministerin wiederholt erfolgreich für Erleichterungen bei der Diamorphinbehandlung von Heroinabhängigen engagiert.

Ergänzende Informationen:

Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung wurde 2009 ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch für Schwerstabhängige geschaffen. Danach muss denjenigen, bei denen die Therapie mit Diamorphin im Rahmen einer abstinenzorientierten Gesamtbehandlung angezeigt ist, die Behandlungsmethode zugänglich gemacht werden. In Baden-Württemberg wurde das Gesetz durch die Verwaltungsvorschrift Diamorphin umgesetzt. Danach darf die Behandlung mit Diamorphin durch das jeweilige Regierungspräsidium nur in Einrichtungen genehmigt werden, die „über eine zweckdienliche personelle und sächliche Ausstattung“ verfügen. Dazu gehört ein vom Land vorgegebenes Sicherheitskonzept, das zum Ziel hat, jeglichen Missbrauch von Diamorphin zuverlässig auszuschließen. Die Finanzierung des Sicherheitskonzepts erfolgt durch das Land, die psychosoziale Betreuung wird durch eine Mischfinanzierung der Kommune, des Trägers und des Landes getragen.