Sozialministerin Katrin Altpeter hat sich am Samstag (14. November) auf dem 27. Deutschen Psychotherapeutentag in Stuttgart für die auf Bundesebene begonnene Reform des Psychotherapeutengesetzes ausgesprochen. „Die Psychotherapie als relativ junges Gebiet der Heilkunde war in den letzten Jahren vielen Veränderungen und Entwicklungen unterworfen. Daher ist es folgerichtig, dass jetzt über einen speziellen Studiengang gesprochen wird“, so die Ministerin.
Über dessen Inhalt und Abschluss müsse jedoch noch diskutiert werden. Altpeter legt großen Wert darauf, dass Studierende bereits während ihres Studiums ausreichend Gelegenheit haben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Für das neue Psychotherapeutengesetz, das eine spezielle Hochschulausbildung als Approbationsvoraussetzung enthalten soll, wird derzeit durch das Bundesgesundheitsministerium ein Referentenentwurf erstellt.
Fortschritte bei der Umsetzung des neuen Landespsychiatriegesetzes
Die Ministerin machte in ihrer Rede auch auf die Fortschritte bei der Umsetzung des neuen Landespsychiatriegesetzes aufmerksam. Insbesondere der Aufbau der neuen Anlaufstellen zum Schutz der Patienten- und Angehörigenrechte auf Kreisebene, der sog. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen), komme gut voran. In bereits 20 der 44 Stadt- und Landkreise sei inzwischen eine IBB-Stelle eingerichtet worden, so die Ministerin.
Einrichtung einer IBB-Stelle in den Stadt- und Landkreisen
„Psychisch kranke Menschen müssen genau die Hilfe erhalten, die sie persönlich benötigen. Deshalb haben wir im Landespsychiatriegesetz festgeschrieben, dass in jedem Stadt- und Landkreis im Land eine IBB-Stelle eingerichtet wird. Die IBB-Stellen dienen psychisch kranken Menschen als unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstellen, in denen die Betroffenen gemeinsam mit den Mitarbeitenden individuelle Lösungen erarbeiten“, so die Ministerin. Neben kostenloser Beratung für Betroffene und Angehörige im Sinne allgemeiner Informationen zum Hilfesystem sowie zu juristischen Fragen werden in IBB-Stellen auch unabhängig und niederschwellig Beschwerden aus dem Bereich der Psychiatrie bearbeitet.
Wichtig ist Ministerin Altpeter in diesem Zusammenhang nicht nur die verpflichtende Einrichtung einer IBB-Stelle in jedem Kreis, sondern auch deren Besetzung. In den IBB-Stellen wirken Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige und Personen mit professionellem Hintergrund sowie ggf. auch engagierte Bürgerhelferinnen und Bürgerhelfer zusammen. „Während die Mitglieder mit professionellem Hintergrund über eine Expertise im medizinisch-psychiatrischen Bereich verfügen, bringen die Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigenvertreter die eigene Erfahrung mit, mit einer psychischen Erkrankung umzugehen. Diese verschiedenen Sichtweisen nutzen wir in den IBB-Stellen, um eine bestmögliche Unterstützung der Betroffenen zu erzielen“, sagte Altpeter.
Das große Engagement der Angehörigenvertreter und Psychiatrie-Erfahrenen zeigt sich Ministerin Altpeter zufolge auch an der starken Nachfrage nach den vom Sozialministerium konzipierten Qualifizierungsangeboten für die in den IBB-Stellen Engagierten. Diese werden seit Oktober im ZfP Wiesloch durchgeführt und vom Sozialministerium finanziert. Teilnehmen können je zwei Psychiatrie-Erfahrene und ein Angehörigenvertreter aus jedem Kreis.
Die Einrichtung von IBB-Stellen geht zurück auf das neue Landespsychiatriegesetz, das Anfang 2015 in Kraft getreten ist. Darin gibt die Landesregierung zum ersten Mal verbindlich vor, wie die Rahmenbedingungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung oder Behinderung aussehen müssen.