Soziales

45 Modellprojekte für Förderprogramm „Impulse Inklusion“ ausgewählt

Sozialministerin Katrin Altpeter hat 45 Modellprojekte bekannt gegeben, die mit der neuen Projektförderung „Impulse Inklusion“ gefördert werden. Für die Projekte, mit denen die Inklusion in Baden-Württemberg vorangebracht werden sollen, stehen bis Ende 2014 insgesamt rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Um Aufnahme in das Programm beworben hatten sich mehr als 100 Projektträger. „Die große Bewerberzahl zeigt, dass Inklusion nicht nur ein Thema für einzelne Spezialisten ist, sondern längst mitten in der Gesellschaft angekommen ist“, so die Ministerin. Altpeter zufolge beteiligen sich viele Menschen bereits in Vereinen, Verbänden und Initiativen, in ihren Stadtvierteln und in ihren Gemeinden sehr engagiert daran, den Inklusionsgedanken in Baden-Württemberg im gesellschaftlichen Alltag umzusetzen. „Dabei werden oftmals ganz neue Wege gedacht und gegangen, um Inklusion mit Leben zu füllen. Genau diese Projekte werden wir mit „Impulse Inklusion“ besonders unterstützen“, sagte die Ministerin. Wert gelegt bei der Auswahl der Projekte hat die Ministerin darauf, dass Menschen mit und ohne Behinderung die Projekte gemeinsam entwickeln, planen, durchführen und auswerten.

Höhere Fördermittel für das Programm

Altpeter wies darauf hin, dass deutlich mehr Projekte gefördert werden können als ursprünglich geplant war. „Aufgrund der vielen innovativen Projekte, die eingereicht wurden, habe ich mich entschieden, die Fördermittel für das Programm zu erhöhen“, so die Ministerin. Statt der geplanten 800.000 Euro stehen jetzt rund 1,5 Millionen Euro für die ausgewählten Projekte zur Verfügung. Bei der Auswahl der Projekte wurde die Ministerin von Expertinnen und Experten aus den Wohlfahrtsverbänden und Kommunen sowie von Vertretern der Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache unterstützt. Bei diesen Projekten handelt es sich um neuartige Ansätze, entweder in Form neuer Initiativen oder als neue Vorhaben, die bestehende Projekte maßgeblich erweitern. Ein Schwerpunkt liegt auf Projekten mit besonderem Sozialraumbezug. Das sind Initiativen, die Menschen mit Behinderung in ihren Stadtvierteln oder Nachbarschaften eine Teilhabe an Kultur-, Sport-, Freizeit- und Tourismusangeboten, am Vereinsleben oder am kirchlichen und politischen Leben ermöglichen oder das öffentliche Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Angebote schaffen.

Verwirklichung der Rechte behinderter Menschen

Für die Ministerin ist diese Orientierung am Sozialraum Grundlage für das inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. „Nur wenn Menschen mit Behinderung dort, wo sie leben, auch entsprechende Angebote zur Beteiligung vorfinden, können sie ihr Recht ausüben, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“ Das Förderprogramm ist Teil der Initiative des Sozialministeriums, mit der die UN-Behindertenkonvention in Baden-Württemberg umgesetzt werden soll. Seit dem Beginn der Legislaturperiode werden in einem breiten Beteiligungsprozess auf Grundlage eines Vorschlages des Landesbehindertenbeirats in Regionalkonferenzen Vorschläge gesammelt, wie die nächsten Schritte bei der Verwirklichung der Rechte behinderter Menschen mit allen Beteiligten gegangen werden können.