In hohem Maße erfreut zeigte sich Gesundheitsministerin Katrin Altpeter über die Empfehlungen der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft an ihre Krankenhäuser, wie „falschen Ärzten“ das Handwerk gelegt werden kann.
Die Arbeitshilfe umfasse u.a. Checklisten für den Verfahrensablauf bei der Einstellung von Ärzten, ein Informationsblatt über alle vorzulegenden Unterlagen und eine Mustererklärung des Arztes über berufsrelevante Strafverfahren. Mit diesen standardisierten Einstellungsverfahren soll das Risiko vermindert werden, dass Ärzte beschäftigt werden, die keine Approbation besitzen oder gegen die strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, so Altpeter.
„Mit diesen Empfehlungen können die Risiken deutlich verringert werden, auch wenn es eine 100 Prozentige Sicherheit gegen hochkriminell vorgehende Ärzte nicht gibt“, sagte Ministerin Altpeter am 8. Januar 2014 in Stuttgart, ein Jahr nach Bekanntwerden des Skandals um den niederländischen Arzt, der zuletzt in Heilbronn tätig war. Er steht derzeit in Holland vor Gericht, das Urteil wird für den kommenden Monat erwartet.
Altpeter hatte unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Falles auf Landesebene einen Runden Tisch eingerichtet, um über Änderungen in den Verfahrensabläufen und einen besseren Informationsaustausch zu beraten. Die Zuständigkeit für solche Einstellungen liegt gleichwohl ausschließlich bei den jeweiligen Trägern bzw. bei den personalverwaltenden Stellen der Krankenhäuser.
Die Krankenhausgesellschaft empfiehlt nun, dass sich die Krankenhäuser vorzugsweise die Originale der Approbationsurkunden und der beruflichen Qualifikationen vorlegen lassen. Außerdem müsse eine Anmeldebescheinigung der Bezirksärztekammer vorgelegt werden, um den Informationsaustausch der Ärztekammern mit den Approbationsbehörden zu unterstützen. Damit kann nach Ansicht von Altpeter dem „Klinikhopping“ von Bundesland zu Bundesland durch betrügerische Ärzte, wie im Fall des niederländischen Neurologen, wirksamer als bisher begegnet werden.
Ein zentraler Bestandteil der Arbeitshilfe der Krankenhausgesellschaft für ihre Krankenhäuser ist nach Einschätzung von Ministerin Altpeter die vom Arzt geforderte Erklärung, ob gegen ihn berufsrelevante Strafverfahren oder polizeiliche Ermittlungen anhängig sind oder Verurteilungen vorliegen.
Auf Altpeters Initiative gab es im vergangenen Jahr zahlreiche Gespräche der Fachleute aus dem Sozialministerium mit der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft, der Landesärztekammer, dem Landesgesundheitsamt und dem Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, das für die Erteilung von Approbationen zuständig ist. Die Ministerin hatte von Anfang an dazu geraten, dass sich die Krankenhäuser im eigenen Interesse durch standardisierte Verfahren bei der Beschäftigung von Ärzten vor Betrügern und Kriminellen schützen.
Weitere Vorschläge des Runden Tisches, die vor allem den behördeninternen Informationsaustausch betreffen, werden derzeit noch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Datenschutz geprüft.
In Berlin will sich Altpeter weiterhin dafür einsetzen, dass ein bundesweites Arztregister eingeführt wird. „In diesem Register könnten Krankenhäuser jederzeit einsehen, wer als Arzt bzw. Ärztin über ein gültiges Berufsausübungsrecht verfügt. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um Patientinnen und Patienten vor gefährlichen Pfuschern und Betrügern zu schützen“, so die Ministerin.