Sozialministerin Katrin Altpeter sieht in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Begrenzung der Leiharbeit einen klaren Auftrag an die künftige Bundesregierung. Wenn die Große Koalition in Berlin zustande komme, müssten rasch die Grenzen der Leiharbeit gesetzlich festgezurrt werden, so wie das im Koalitionsvertrag von Union und SPD bereits festgelegt worden sei. Auf Druck der SPD seien in diesen Vertrag klare Worte zum Missbrauch von Leiharbeit und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung aufgenommen worden, sagte Altpeter.
Die Überlassungshöchstdauer soll demnach per Gesetz auf 18 Monate begrenzt und auf ihre Kernfunktionen ausgerichtet werden. Spätestens nach 9 Monaten sollen Leiharbeitnehmer zudem beim Arbeitsentgelt mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern dürfen dem Koalitionsvertrag zufolge auch nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden, so die Ministerin.
Altpeter: „Es muss Schluss sein mit einem Zwei-Klassen-System, das die Beschäftigten in den Betrieben in Stammbelegschaften und Leiharbeitnehmer aufspaltet und damit dem Lohndumping Tür und Tor öffnet. Es muss aufhören, dass sich Betriebe mit Leiharbeitern auf Dauer billige Zweitbelegschaften halten.“
Die Bekämpfung von Armutslöhnen und prekärer Beschäftigung sei für die Landesregierung ein zentrales Anliegen, sagte die Ministerin. Bereits im Jahr 2012 habe die Landesregierung über den Bundesrat einen Vorstoß zur Stärkung der Rechte von Leiharbeitern unternommen. „Damals konnten wir keine Mehrheit dafür gewinnen, doch heute sehen wir uns durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in unserem Kurs bestätigt, dass dieses Feld politisch entschieden werden muss, nicht durch die Gerichte.“