Soziales

Altpeter dankt Landesseniorenrat für Unterstützung beim neuen Heimrecht

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Beim Landesseniorentag in Sindelfingen hat Sozialministerin Katrin Altpeter dem Landesseniorenrat für dessen Unterstützung bei der Erarbeitung des neuen Heimrechts in Baden-Württemberg gedankt.

„Der Landesseniorenrat mit dem Vorsitzenden Roland Sing vertritt die Interessen der älteren hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserem Land. Deshalb freue ich mich, dass wir in den wesentlichen Punkten des neuen Heimrechts auf einer Linie sind. Für uns hat der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner oberste Priorität und nicht finanzielle Erwägungen der Träger. Wir wollen vielfältige und innovative Wohnformen für Ältere und Pflegebedürftige ermöglichen und dabei so flexibel sein wie es der Schutz der Seniorinnen und Senioren zulässt“, so die Ministerin in der Sindelfinger Stadthalle.

Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass das neue Heimrecht die richtige Antwort auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen in der Pflege ist. Dies sei auch das Ergebnis der Anhörung zum Gesetzesentwurf für das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) – so der offizielle Titel des neuen Heimrechts. Das von vielen Seiten eingegangene Lob für den Entwurf betrachtet die Ministerin als Aufforderung, den eingeschlagenen Weg nach einer detaillierten Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zügig weiter zu gehen. „Die Menschen, die heute Hilfe und Begleitung im Alltag oder bei der Pflege brauchen, wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben und nicht mehr nur die Wahl haben zwischen Heim oder häuslicher Pflege. Sie wollen aus einem breiten Angebot von Wohn- und Betreuungsformen die für sie beste Alternative auswählen. Dafür schaffen wir mit dem neuen Heimrecht die Voraussetzungen“, erklärte Altpeter.

Breite Palette von Wohnformen wird angeboten

Von der stationären Versorgung im Heim über das Wohnen in Wohngemeinschaften bis zur Versorgung zuhause in den eigenen vier Wänden könne eine breite Palette von Wohnformen angeboten werden: stationäre Pflegeeinrichtung, stationäre Behinderteneinrichtung, Erprobungsmodell einer stationären Einrichtung mit ambulanter Versorgung, ambulant betreute Pflege-WG unter der Verantwortung eines Anbieters in verschiedenen Ausprägungen, ambulant betreute Behinderten-WG unter der Verantwortung eines Anbieters und in verschiedenen Ausprägungen, selbstorganisierte WG in der Verantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie betreutes (Service-)Wohnen. Besonderes Augenmerk wird im neuen Heimrecht auf dezentrale und wohnortnahe Wohnformen gelegt. „Durch solche Angebote kann gerade im ländlichen Raum eine wohnortnahe Versorgung und Betreuung der Menschen sichergestellt werden“, so die Ministerin.

Bürgerengagement in der Pflege wird immer wichtiger

Angesichts des nachvollziehbaren Wunsches vieler Menschen, so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben zu bleiben, bezeichnete Sozialministerin Altpeter bürgerschaftliches Engagement in der Pflege als „unverzichtbar“. „Deshalb stellen wir in diesem Jahr 2 Millionen Euro zur Verfügung, um bürgerschaftlich strukturierte Betreuungsangebote und Initiativen zur Unterstützung der häuslichen Pflege in Baden-Württemberg weiter auszubauen“, sagte Altpeter. Mit dem Geld werden u. a. Schulungen durchgeführt und Personal- und Sachkosten für die Organisation der Angebote finanziert. Mittlerweile existieren in Baden-Württemberg über 600 Betreuungsgruppen und häusliche Betreuungsdienste, in denen sich jede Woche tausende von Ehrenamtlichen für jeweils einige Stunden um vorwiegend demenzkranke Menschen kümmern.