Gesundheit

Altpeter fordert Erleichterungen für Diamorphinbehandlung schwerst Drogenkranker

Die baden-württembergische Gesundheitsministerin Katrin Altpeter beklagt zu hohe Hürden für die Einrichtung neuer Arztpraxen zur Diamorphinbehandlung von schwerst Drogenabhängigen aufgrund der Bundesvorgaben. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Bahr und Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, bittet sie jetzt um deren „fachliche und politische Unterstützung“ für den Abbau unnötiger Erschwernisse. Dabei geht es ihr insbesondere um zu hohe personelle Anforderungen und um die derzeit zwingend vorgeschriebene venöse Injizierung des Diamorphins.

Altpeter wies darauf hin, dass nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Diamorphinbehandlung zwingend drei Arztstellen in Vollzeit an jeder Substitutionspraxis vorgehalten werden müssen. Gerade bei Standorten mit einer kleinen Patientengruppe sei dies ein entscheidender „Kostentreiber bei den laufenden Betriebskosten“, der die Einrichtung neuer Praxen fast unmöglich mache, so Altpeter. Sie appelliert deshalb an Bundesminister Bahr und die Drogenbeauftragte, im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) sich dafür einzusetzen, die personellen Standards „auf ein vernünftiges Maß“ zu senken. Der BGA ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen.

„Es würde mich freuen, wenn es durch niedrigere Personalkosten gelingen könnte, neue Einrichtungen für die diamorphingestützte Substitution zu gewinnen“, schreibt Ministerin Altpeter angesichts des sich abzeichnenden Mangels an Suchtmedizinern.

Die Gesundheitsministerin möchte mit ihrem Vorstoß auch erreichen, dass die in § 5 Abs. 9a Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vorgeschriebene „parenterale Anwendung“, also die Injizierung, aufgehoben wird. „Langzeitabhängige verfügen in der Regel über kein intaktes Venensystem mehr.“ Deshalb sollten auch andere Anwendungsformen, so etwa in oraler Form, ermöglicht werden.

Ministerin Altpeter unterstrich, dass auf Landesebene alles getan werde, um die Einrichtung weiterer Substitutionspraxen zu erleichtern. So werde neuen Standorten ein höherer Investitionskostenzuschuss des Landes von bis zu 150.000 Euro zur Deckung der Kosten für die erforderlichen Sicherheitsstandards in Aussicht gestellt. Außerdem würden Gespräche mit den Kassen vorbereitet, um auch bei geringen Patientenzahlen eine auskömmliche Finanzierung dieser Behandlungsform zu erreichen.

Nachdem das Bundesgesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung am 21.07.2009 in Kraft getreten war, hat das Land Baden-Württemberg für den bisherigen Modellstandort Karlsruhe eine unbefristete Erlaubnis erteilt. Am Standort Karlsruhe werden inzwischen rund 30 Menschen diamorphingestützt substituiert.

Nach Karlsruhe soll auch in Stuttgart ein Angebot für eine diamorphingestützte Substitution eingerichtet werden. Altpeter: „Wenn an diesem Standort Anfang 2014 die ersten Patienten aus dem Ballungsraum Stuttgart behandelt werden können, dann ist das ein wichtiges Signal für den weiteren Ausbau insgesamt.“ Denn die Stuttgarter Praxis wäre der erste neue Standort bundesweit, der über die bisherigen Modellprojekte hinaus errichtet wird.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg