Wohnungslosigkeit

Altpeter will Angebote für Wohnungslose weiter verbessern

Sozialministerin Katrin Altpeter sieht sich durch den Bericht der Liga zur Wohnungslosigkeit im Land darin bestätigt, dass auch bei uns gezielt gegen Armut vorgegangen werden muss.

Als ersten Schritt zur Verbesserung der Wohnungslosenhilfe habe sie bereits durchgesetzt, dass die Förderung für die Wohnungsloseneinrichtungen im Vergleich zu der Zeit vor dem Regierungswechsel mehr als verdreifacht wurde – von 500.000 Euro im Jahr auf inzwischen 1,7 Mio. Euro im Jahr. In dem von ihr in Auftrag gegebenen ersten Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg werde darüber hinaus geprüft, wie die Wohnungslosenhilfe in Baden-Württemberg noch besser ausgestaltet werden kann. Auch inwieweit es durch bereits eingeführte zusätzliche Unterstützungsangebote  - etwa Hilfen für entlassene Häftlinge - gelungen ist, mehr Menschen in Not zu unterstützen als zuvor, werde untersucht. Die Ministerin wies darauf hin, dass  eine Arbeitsgemeinschaft, die sich aus Vertretern der Liga, der Kommunen und des Sozialministeriums zusammensetzt und sich explizit mit Wohnungslosigkeit beschäftigt, ihre Arbeit bereits aufgenommen hat.

„Wohnungslosigkeit geht oft einher mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ermöglichen diesen Menschen einen ersten Schritt zurück in ein normales Leben. Deshalb halte ich es für richtig, dass das Land sich hier engagiert, auch wenn die Zuständigkeit allein bei den Kommunen liegt“, sagte die Ministerin am Freitag (31. Januar) in Stuttgart. Altpeter kündigte für 2014 eine Evaluation zu den Auswirkungen der Verwaltungsreform von 2005 an, die die ausschließliche Zuständigkeit der Kommunen mit sich gebracht hatte. Dabei soll untersucht werden, ob diese zu den erhofften positiven Auswirkungen geführt hat.

Wohnungslosigkeit

Wohnungslosigkeit ist nicht mit Obdachlosigkeit gleichzusetzen. Wohnungslos sind Personen, die über kein eigenes Wohneigentum oder keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und auf ordnungs- oder sozialrechtlicher Grundlage in eine kommunale Wohnung oder in ein Heim der Wohnungslosenhilfe eingewiesen werden. So gelten beispielsweise auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihr Zuhause verlassen mussten und in Frauenhäusern unterkommen, oder gerade aus Gefängnissen Entlassene, die nicht wissen, wohin sie sollen, als wohnungslos.

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