Arbeit

Arbeitsmarkt im Land steht hervorragend da – keine negativen Auswirkungen durch Mindestlohn

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Arbeitsministerin Katrin Altpeter und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid haben sich im Vorfeld des 1. Mai klar für den Mindestlohn und gegen grundlegende Änderungen des Mindestlohngesetzes ausgesprochen. Angesichts der Veröffentlichung der aktuellen Arbeitsmarktzahlen für Baden-Württemberg erklärten sie: „Der Mindestlohn ist eine echte Erfolgsgeschichte für die Menschen in unserem Land.“

„Die von manchen vorhergesagten negativen Auswirkungen des zu Jahresbeginn eingeführten Mindestlohns sind ausgeblieben“, sagten Arbeitsministerin Katrin Altpeter und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg steht hervorragend da und es gibt immer mehr gute und sichere Arbeitsverhältnisse. Baden-Württemberg hat weniger als 4 Prozent Arbeitslose und die niedrigste Jugendarbeitslosenquote aller Länder. Die Wirtschaft sucht in vielen Bereichen händeringend neue Mitarbeiter. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, die Regelungen zum Mindestlohn aufzuweichen.“

Mindestlohn schafft fairen Wettbewerb

Zu der in den letzten Wochen von Verbandsfunktionären geäußerten Kritik an den Dokumentationsregelungen des Mindestlohns sagte Ministerin Altpeter: „Für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten gibt es ganz einfache Verfahren. Viele, die sich jetzt lautstark über eine angebliche Überbürokratisierung durch das Mindestlohngesetz beschweren, wollen in Wahrheit den populären Mindestlohn wieder abschaffen.“ Denn die Verpflichtung in bestimmten Branchen, die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen des Mindestlohns zu dokumentieren, mache jetzt zum ersten Mal öffentlich, dass die Arbeitszeitgrenzen in der Vergangenheit oft nicht eingehalten wurden.

Altpeter: „Der Mindestlohn schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen. Damit leistet er zugleich auch einen Beitrag zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb. Dies gilt gerade auch für die Branchen, die besonders unter Schwarzarbeit leiden. Deshalb müssen die Arbeitszeiten beim Mindestlohn hier auch künftig dokumentiert werden.“

„Die Erfassung der Arbeitszeit ist ein zentraler Teil des Mindestlohngesetzes“, sagte Minister Schmid. Sie stelle aber gerade manch kleines Unternehmen vor Herausforderungen. Deshalb fordere er den Bund auf, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern bei der Anschaffung technischer Lösungen zur Erfassung der Arbeitszeit zu unterstützen. Bereits mit wenigen Tausend Euro pro Unternehmen könne einiges erreicht werden. „Ein solcher einmaliger Zuschuss wäre eine wichtige Unterstützung gerade für unseren Mittelstand und die vielen Handwerksbetriebe in Deutschland“, so Schmid.

Die Entwicklung des baden-württembergischen Arbeitsmarktes

Die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg lag im April bei 3,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Arbeitslosigkeit um gut 1.600 Personen bzw. 0,7 Prozent zurückgegangen. Auch im Vergleich zum Vormonat hat die Arbeitslosigkeit abgenommen. Im April 2015 waren in Baden-Württemberg mit 228.425 Menschen rund 5.300 weniger Personen arbeitslos gemeldet als noch im März 2015 (233.766). Vor diesem Frühjahrsaufschwung haben alle Personengruppen profitiert. Besonders stark war der Rückgang bei den arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahre mit minus 7,7 Prozent ausgeprägt.

Von der anhaltenden Nachfrage nach Arbeitskräften am baden-württembergischen Arbeitsmarkt hat vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – also die „Gute Arbeit“ – profitiert: In den vergangenen 12 Monaten stieg der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 90.000 Personen bzw. 2,1 Prozent.