Nach einem erfolgreichen Vorstoß Baden-Württembergs auf der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Berlin setzen sich die Länder einstimmig für die Aufarbeitung des Leids der Verschickungskinder ein.
Viele Kinder wurden in Deutschland ab den 1950er Jahren in sogenannte Erholungsheime geschickt. Dort erlebten sie jedoch häufig körperliche und seelische Misshandlungen. Auf der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Berlin wurde deshalb am Freitag (13. Mai) ein entsprechender Antrag Baden-Württembergs einstimmig angenommen, der die weitere Aufarbeitung der damaligen Ereignisse zum Ziel hat. Unter den zuständigen Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder bestand Einigkeit, dass eine Aufarbeitung der Geschehnisse in den sogenannten „Kinderkurheimen“ auf Bundesebene weiterhin dringend notwendig ist und zeitnah erfolgen muss. Der Bund wird aufgefordert eine bundesweite Aufklärung der Vorkommnisse gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der ehemaligen Verschickungskinder und den damals involvierten Institutionen vorzunehmen.
„Ich freue mich sehr, dass der Antrag Baden-Württembergs einstimmig angenommen wurde“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (13. Mai) in Berlin. „Das sind wir den vielen Betroffenen schuldig. Wir haben uns in Baden-Württemberg bereits vor zwei Jahren gemeinsam mit den ehemaligen Verschickungskindern, aber auch allen weiteren Akteuren auf den Weg gemacht, die Vergangenheit ohne Vorbehalte aufzuarbeiten. Heute sind wir soweit, dass die ehemaligen Verschickungskinder auf Augenhöhe mit den Trägern von damals, aber auch mit den Kassen und der Rentenversicherung bei der Aufarbeitung an einem Strang ziehen. Wir werden uns auch weiterhin für eine lückenlose Aufarbeitung einsetzen.“
Berliner Erklärung zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten
Die JFMK hat darüber hinaus einstimmig eine „Berliner Erklärung“ Erklärung zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten mit Blick auf die Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wird aktuell in besonderer Weise durch Krisen geprägt. Daraus resultieren unabweisbare Risiken, Ängste und Belastungen. Aus diesem Grund müssen Kinder- und Jugendliche gestärkt werden, um selbstbestimmt mit den Auswirkungen der Krisen umgehen zu können. Dabei kommt neben der Familie auch der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle zu.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder danken daher den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe bei öffentlichen und freien Trägern und betonen, dass aufgrund der aktuellen Situation in stärkerem Umfang Beratungs- und Betreuungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Freizeitangebote sowohl für Kinder und Jugendliche selbst, als auch für Eltern und Familien als Ganzes benötigt werden.