Als „vorbildlich“ lobte Arbeitsministerin Katrin Altpeter das Projekt „Zurück in den Job“ des Evangelischen Diakonieverbands im Landkreis Calw, durch das langzeitarbeitslosen Frauen der Wiedereinstieg ins Berufsleben gelingen soll. Das Projektziel decke sich mit den Anstrengungen der Landesregierung, besonders benachteiligte Personengruppen besser als bisher in den Arbeitsmarkt zu integrieren, so die Ministerin bei der Auftaktveranstaltung in Altensteig. „Gerade langzeitarbeitslose Frauen brauchen unsere besondere Unterstützung, damit sie wieder Fuß im ersten Arbeitsmarkt fassen können“ sagte Altpeter. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ und durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird das Projekt mit knapp 1 Mio. Euro gefördert.
„Vor allem die Unterstützung der 240 Teilnehmerinnen bei der Organisation der vielerorts immer noch unzureichenden Kinderbetreuung ist in diesem Projekt beispielhaft“, sagte die Ministerin. Das Armutsrisiko, von dem Alleinerziehende überdurchschnittlich häufig betroffen seien, werde nachweislich durch eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung gesenkt, so Altpeter.
In dem Projekt „Zurück in den Job – Integration langzeitarbeitsloser Frauen“ des Evangelischen Diakonieverbands im Landkreis Calw werden langzeitarbeitslose Frauen mit und ohne Migrationshintergrund im Rahmen aufeinander aufbauender Module für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben qualifiziert. Das ESF-Projekt zählt zum Baustein „Ausbildung von Benachteiligten fördern“ im Rahmen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“. Neben 895.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfond unterstützt die Landesregierung das Projekt mit 66.000 Euro.
Scharf attackierte Ministerin Altpeter das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld. Sehr viel erfolgreicher würden Alleinerziehende und Familien in Baden-Württemberg durch den von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden im Dezember 2011 unterzeichneten Pakt für Familien mit Kindern unterstützt. Das Land fördere den Ausbau der Kleinkindbetreuung allein in diesem und im kommenden Jahr zusätzlich mit 640 Mio. Euro und gibt damit den Kommunen für den Ausbau 2012 und 2013 fast 1 Milliarde Euro.
Das Programm „Gute und sichere Arbeit“ des Sozialministeriums
Mit dem Programm für „Gute und sichere Arbeit“ will die Landesregierung Baden-Württemberg auf dem Weg zum „Musterland für gute Arbeit“ ein großes Stück voranbringen. Menschen, die schon lange arbeitslos sind oder Schwierigkeiten bei der Ausbildung haben, soll die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen Bedingungen ermöglicht werden. Das Programm umfasst fünf Bausteine für unterschiedliche Zielgruppen, die bisher auf der Schattenseite des Arbeitsmarktes stehen. Es soll zur Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt beitragen, spezifische Zielgruppen wie etwa Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund und Jugendliche ohne Schulabschluss fördern und damit zugleich auch helfen, den Fachkräftebedarf zu sichern.
Mit dem Programm sollen aber auch Lücken im bestehenden Fördersystem geschlossen werden. Und mit dem bundesweit in dieser Form neuen „Passiv-Aktiv-Tausch“ soll zudem der Nachweis erbracht werden, dass eine Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt sinnvoll und auch möglich ist.
Für das Programm „Gute und sichere Arbeit“ werden allein im laufenden Jahr mindestens 10 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Sozialministeriums eingesetzt. Dazu kommen noch Kofinanzierungsmittel Dritter, so etwa der Bundesagentur für Arbeit.
Information zum Europäischen Sozialfonds (ESF)
Die Förderperiode 2007 bis 2013 des ESF steht unter der Überschrift „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung". Unter dem Motto „Chancen fördern" unterstützt der ESF in Baden-Württemberg Projekte, die Menschen und Unternehmen in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft machen. Zur Umsetzung des operationellen Programms stehen Baden-Württemberg insgesamt 266 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung.
ESF-Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg.
Ausführliche Informationen zum ESF sind unter www.esf-bw.de abrufbar.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg