Sozialministerin Katrin Altpeter ruft zu „Sorgfalt und Umsicht“ beim Kauf von Computerspielen auf. Beim Weihnachtseinkauf stünden Eltern und Großeltern oft vor der Frage, ob das von Kindern gewünschte Computerspiel auch für sie geeignet ist. Hier gebe die Alterskennzeichnung, die unten links auf der Frontseite der Verpackung und auf dem Datenträger selbst in weiß, gelb, grün, rot und blau deutlich erkennbar angebracht ist, klare Hinweise. Die Altersfreigabe erfolgt bundesweit durch die Jugendministerien der Länder und beruht auf einer Stellungnahme unabhängiger Experten. Der Prüfprozess wird in enger Kooperation mit Vertretern der Jugendministerien durch die Organisation Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin durchgeführt.
Die Alterskennzeichen „USK 0, 6, 12, 16 und 18“ sind für den Handel verbindlich. „Ich bitte alle Verkäuferinnen und Verkäufer darauf zu achten, dass sie Spiele an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigaben abgeben“, so die Sozialministerin. Weitere Informationen unter www.usk.de .
Ähnlich wie Filme sind viele Computerspielen erst ab einem bestimmten Alter freigegeben. Sind die Kinder jünger als auf dem Spiel angegeben, ist es für sie ungeeignet und kann sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Alle mit einer Alterseinstufung gekennzeichneten Computerspiele wurden einer eingehenden Überprüfung unter dem Aspekt des gesetzlichen Jugendschutzes unterzogen.
„Allerdings“, so Altpeter, „geben die Alterseinstufungen entsprechend dem Jugendschutz keinen Hinweis darauf, wie ein Spiel pädagogisch zu bewerten ist.“ Auf empfehlenswerte Computerspiele für Kinder und Jugendliche weist beispielsweise die Homepage im Rahmen des Kindermedienlandes Baden-Württemberg hin unter www.kindermedienland-bw.de/index.php?id=3526.
Eltern könnten sich auch im Rahmen der Initiative „SCHAU Hin! Was Deine Kinder machen“ informieren. Dort gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit ZDF Online Tipps zur Medienerziehung und zu Computerspielen www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=6212.html. Auch die Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg verweist unter www.ajs-bw.de/Tipps-fuer-Eltern.html#a754 auf weitere Tipps.
Altersbeschränkung
Bei den Spielen ohne Altersbeschränkung handelt es sich um Spiele, die sich sowohl direkt an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene als Käuferschicht richten. Darunter fallen familienfreundliche Spiele wie beispielsweise Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele, Sportspiele, aber auch alle Spielangebote an Jugendliche und Erwachsene, die aus der Sicht des Jugendschutzes keinerlei Beeinträchtigungen für Kinder beinhalten.
Bei den ab sechs Jahren freigegeben Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele, die bereits spannender und wettkampfbetonter ausfallen dürfen (z. B. durch höhere Spielgeschwindigkeiten und komplexere Spielaufgaben).
Die ab zwölf Jahren freigegeben Spiele sind deutlich kampfbetonter. Die Spielszenarien sind in einem historischen, futuristischen oder märchenhaft-mystischen Kontext angesiedelt, so dass sie ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten für den Spieler bieten.
Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren zeigen auch Gewalthandlungen, so dass vor allem Erwachsene zur Käuferschicht gehören. Häufig handeln die Spiele von bewaffneten Kämpfen mit einer Rahmenhandlung (Story) und militärischen Missionen. Zu den Genres zählen Action Adventures, militärische Strategiespiele und Shooter.
Für Kinder und Jugendliche in keiner Weise geeignet sind Spiele (USK 18), die nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte haben und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen. Diese Spiele sind ausschließlich für Erwachsene bestimmt. Zu diesen Genres gehören beispielsweise Ego-Shooter, Action-Adventures.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg