Altenpflege

Ausbildungsumlage in der Altenpflege: Erste Bilanz

Erstmals seit der Erhebung der Ausbildungsumlage in der Altenpflege hat Sozialministerin Katrin Altpeter jetzt eine Bilanz vorgelegt. Danach ist die Zahl der Altenpflegeschülerinnen und -schüler von 7.015 im Jahr 2006, der erstmaligen Erhebung der Umlage, um etwa 15 Prozent auf 8.045 im Jahr 2011 gestiegen. „Die Umlage trägt offenkundig dazu bei, dass wieder mehr ausgebildet wird“, so die Ministerin. Das Kabinett habe deshalb auf ihren Vorschlag einstimmig beschlossen, die Ausbildungsumlage in der Altenpflege auch in den kommenden fünf Jahren zu erheben. Die Notwendigkeit dieser Ausgleichsabgabe muss alle fünf Jahre überprüft werden.

Die Zahl der ausgebildeten Altenpflegefachkräfte ist in den vergangenen fünf Jahren von 2006 bis 2011 nach den Angaben des Ministeriums um rund 13 Prozent auf 25.709 gestiegen. Pro Jahr konnten damit rund 600 Fachkräfte zusätzlich für die Altenpflege gewonnen werden.  

Altpeter: „Wir dürfen uns auf dieser positiven Entwicklung keineswegs ausruhen, denn der Fachkräftebedarf wird in den kommenden Jahren noch deutlich zunehmen.“ Um den Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft mit steigendem Pflegebedarf gerecht zu werden, müssen nach den Berechnungen des Statistischen Landesamtes in diesem Jahrzehnt jährlich etwa 1300 Frauen und Männer mit voller Pflegeausbildung zusätzlich eingestellt werden.

In der Verordnung zur Ausbildungsumlage (Altenpflegeausbildungsausgleichsverord­nung) ist geregelt, dass alle ambulanten Pflegedienste, die Altersheime sowie die stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach einem bestimmten Schlüssel in den gemeinsamen Topf der Ausbildungsumlage einzahlen. In diesem Jahr sind so fast 37 Millionen Euro für die Ausbildungsumlage zusammen gekommen. Zu Beginn 2006 waren es noch knapp 28 Millionen Euro.   

Nur wer ausbildet, erhält daraus dann auch einen finanziellen Ausgleich. Die ambulanten Dienste sollen 70 Prozent der Ausbildungsvergütungen einschließlich der Arbeitgeberzahlungen in die Sozialversicherung erstattet bekommen, die stationären Einrichtungen 35 Prozent. Ministerin Altpeter: „Wer ausbildet, wird finanziell belohnt. Wer nicht ausbildet, zahlt ein und bekommt über die Umlage auch nichts erstattet. Dieses Prinzip hat sich bewährt, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen.“

Die Ministerin machte deutlich, dass mit der Ausbildungsumlage allein der Fachkräftemangel in der Altenpflege nicht behoben werden kann. Heute würden zwei von drei Pflegebedürftigen durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. „Dieses familiäre Pflegepotenzial wird künftig deutlich schrumpfen, weil sich auch die Familienstrukturen ändern. Die Familien werden den wachsenden Pflegebedarf nicht auffangen können.“

Notwendig sei es deshalb, die Ausbildung insgesamt attraktiver zu machen und die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern.

Auf ihre Initiative hin habe das Kabinett zudem beschlossen, im kommenden Jahr eine Informations- und Werbekampagne „Attraktivität der Pflegeberufe und der sozialen Berufe“ zu starten. Damit wolle man über die Berufsbilder sowie die jeweiligen Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten informieren. „Im Rahmen dieser Kampagne möchte ich aber auch eine breite gesellschaftliche Debatte über die Wertschätzung sozialer Berufe anstoßen. Diese Debatte ist überfällig“, so Ministerin Altpeter.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg